Finanzlexikon
Empfängerüberprüfung
Empfängerüberprüfung: Abgleich von Empfängername und IBAN vor einer Überweisung, Pflicht im Euroraum seit 9. Oktober 2025.
Vor einer Euro-Überweisung prüft die Bank, ob der eingegebene Name zum Inhaber der IBAN passt. Das Ergebnis lautet Übereinstimmung, teilweise Übereinstimmung mit Anzeige des hinterlegten Namens oder keine Übereinstimmung.
Führen Sie eine Überweisung trotz Warnung aus, tragen Sie grundsätzlich das Risiko einer Fehlüberweisung selbst.
Mehr dazu: zum passenden Ratgeber.