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Schufa & Bonität

Wie die Schufa arbeitet, wie Sie Ihre Daten kostenlos einsehen und falsche Einträge korrigieren lassen.

Was macht die Schufa?

Banken, Händler und Telekommunikationsunternehmen melden der Schufa Informationen zu Verträgen und Zahlungsverhalten. Vor Vertragsabschlüssen fragen sie dort an, um das Ausfallrisiko einzuschätzen. Die Schufa speichert dabei keine Angaben zu Einkommen, Vermögen, Beruf oder Kontoständen.

Schufa-Ratgeber im Überblick

Frage Ratgeber
Welche Daten sind über mich gespeichert? Schufa-Auskunft kostenlos
Wie wird mein Score berechnet und wie verbessere ich ihn? Schufa-Score 2026
Bekomme ich trotz Eintrag einen Kredit? Kredit trotz negativer Schufa
Was ist ein seriöser Kredit ohne Schufa? Kredit ohne Schufa

Ihre Rechte gegenüber der Schufa

  • Auskunft über alle gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO)
  • Berichtigung falscher Daten (Art. 16 DSGVO)
  • Löschung unzulässig gespeicherter Daten (Art. 17 DSGVO)
  • Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde

Wie lange werden Einträge gespeichert?

Eintrag Speicherdauer
Kreditanfragen für Unternehmen zwölf Monate sichtbar
Erledigte Zahlungsstörung in der Regel drei Jahre, bei einmaliger schnell beglichener Störung unter Bedingungen 18 Monate
Restschuldbefreiung sechs Monate

Andere Auskunfteien

Neben der Schufa gibt es weitere Auskunfteien wie CRIF oder Creditreform Boniversum. Auch dort haben Sie ein kostenloses Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO.

Häufige Fragen

Kostet die Schufa-Auskunft etwas?

Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist kostenlos. Kostenpflichtig sind nur Zusatzprodukte wie die BonitätsAuskunft zur Vorlage beim Vermieter.

Speichert die Schufa mein Einkommen?

Nein. Einkommen, Vermögen, Beruf oder Kontostände werden bei der Schufa nicht gespeichert.

Welcher Schufa-Score ist gut?

Je höher der Wert auf der Skala von 100 bis 999, desto besser. Details erklärt unser Ratgeber zum Schufa-Score.

Quellen

  1. Art. 15 DSGVO – Auskunftsrecht – DSGVO
  2. Neuer SCHUFA-Score: Diese 12 Kriterien bestimmen die Bonität – SCHUFA Holding AG
  3. BGH-Urteil zu Speicherfrist – Stiftung Warentest