Was Banken unter Bonität verstehen
Bonität beschreibt, wie wahrscheinlich Sie einen Kredit vertragsgemäß zurückzahlen. Banken müssen sie vor jedem Verbraucherkredit prüfen (§ 505a BGB). Dafür nutzen sie zwei Quellen:
| Quelle | Inhalt | Was Sie beeinflussen |
|---|---|---|
| Auskunfteien (z. B. Schufa) | Konten, Kredite, Anfragen, Zahlungsstörungen | Zahlungsverhalten, Anfragen, Datenrichtigkeit |
| Ihre Unterlagen | Einkommen, Ausgaben, Beschäftigung, Vermögen | Haushaltsüberschuss, Kreditbetrag, Mitantragsteller |
Den neuen Schufa-Score mit Skala von 100 bis 999 und seinen zwölf Kriterien erklären wir unter Schufa-Score.
10 Maßnahmen für eine bessere Bonität
- Daten prüfen: Kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO anfordern, siehe Schufa-Auskunft kostenlos.
- Fehler berichtigen lassen: Falsche oder veraltete Einträge schriftlich bei der Auskunftei und dem meldenden Unternehmen beanstanden.
- Pünktlich zahlen: Lastschrift oder Dauerauftrag für Raten, Miete und Rechnungen.
- Offene Forderungen schnell ausgleichen: Wer innerhalb von 100 Tagen nach Einmeldung zahlt, kann von der kürzeren Speicherfrist profitieren.
- Nur Konditionsanfragen stellen: Vergleichen ohne Kreditanfragen, siehe Konditionsanfrage.
- Konten und Karten behalten: Langjährige Girokonten und Kreditkarten wirken positiv, häufige Wechsel nicht.
- Kredite bündeln: Mehrere kleine Kredite per Umschuldung zusammenfassen, wenn es günstiger ist.
- Dispo abbauen: Dauerhafte Überziehung belastet den Haushaltsüberschuss, siehe Dispokredit.
- Adressen aktuell halten: Umzüge bei Banken und Vertragspartnern melden.
- Haushaltsrechnung verbessern: Ausgaben senken, Kreditbetrag realistisch wählen oder einen Mitantragsteller einbeziehen.
Speicherfristen für Zahlungsstörungen
| Eintrag | Speicherdauer |
|---|---|
| Erledigte Zahlungsstörung (Regelfall) | 3 Jahre ab Ausgleich |
| Erledigte Zahlungsstörung, Ausgleich binnen 100 Tagen nach Einmeldung, keine weiteren Negativmerkmale | 18 Monate |
| Kreditanfragen | 12 Monate |
Der Bundesgerichtshof hat am 18. Dezember 2025 entschieden, dass Auskunfteien Zahlungsstörungen nicht sofort nach dem Ausgleich löschen müssen und die Fristen der Verhaltensregeln grundsätzlich zulässig sind. Betroffene können aber besondere Umstände geltend machen, die im Einzelfall eine frühere Löschung rechtfertigen (I ZR 97/25).
Vorsicht vor „Schufa-Bereinigung“
Anbieter, die gegen Gebühr eine schnelle Löschung versprechen, können berechtigte Einträge nicht entfernen. Die Beanstandung falscher Daten ist kostenlos. Bei komplexen Fällen helfen Verbraucherzentralen oder spezialisierte Anwälte.
Kredit trotz schwacher Bonität?
Bis sich Ihre Bonität verbessert hat, lohnt ein Blick auf Kredit trotz negativer Schufa oder einen kleineren Betrag. Vorsicht bei teuren Angeboten ohne Schufa-Abfrage, siehe Schweizer Kredit.
Häufige Fragen
Wie schnell kann ich meine Bonität verbessern?
Fehlerhafte Einträge lassen sich innerhalb weniger Wochen berichtigen. Das Verhalten wie pünktliche Zahlungen und weniger Anfragen wirkt über Monate. Berechtigte Negativeinträge verschwinden erst mit Ablauf der Speicherfrist.
Senkt eine Konditionsanfrage meinen Score?
Nein. Konditionsanfragen sind für andere Unternehmen nicht sichtbar und fließen nicht in den Score ein. Anders ist es bei Kreditanfragen, die bei einem echten Antrag gestellt werden.
Hilft eine Kreditkarte für eine bessere Bonität?
Eine langjährig bestehende Kreditkarte ist beim neuen Schufa-Score ein Kriterium. Neue Karten nur deshalb abzuschließen, bringt kurzfristig nichts und kann über zusätzliche Anfragen eher schaden.
Quellen
- Neuer SCHUFA-Score: Diese 12 Kriterien bestimmen die Bonität – SCHUFA Holding AG
- Pressemitteilung: Eingemeldete Daten über Zahlungsstörungen müssen nicht sofort nach dem Forderungsausgleich gelöscht werden (I ZR 97/25) – Bundesgerichtshof
- BGH-Urteil zu Speicherfrist: Schufa darf erledigte Zahlungsstörungen speichern – Stiftung Warentest
- Schufa speichert ausgeglichene Forderungen nur noch 18 Monate – Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
- § 505a BGB – Kreditwürdigkeitsprüfung – Bundesministerium der Justiz

