So funktioniert eine Bürgschaft
Bei einer Bürgschaft gibt es drei Beteiligte: den Gläubiger (meist die Bank), den Hauptschuldner (den Kreditnehmer) und den Bürgen. Der Bürge verpflichtet sich gegenüber dem Gläubiger, für die Schuld einzustehen (§ 765 BGB). Die Bank erhält so eine zusätzliche Sicherheit und vergibt einen Kredit an Azubis, Berufsanfänger oder Selbstständige oft erst dann.
Arten der Bürgschaft
| Art | Merkmal | Risiko für Bürgen |
|---|---|---|
| Ausfallbürgschaft | Bürge haftet erst, wenn Zwangsvollstreckung beim Schuldner erfolglos war (Einrede der Vorausklage, § 771 BGB) | geringer |
| Selbstschuldnerische Bürgschaft | Gläubiger kann sofort vom Bürgen verlangen (§ 773 BGB) | hoch, bei Banken üblich |
| Höchstbetragsbürgschaft | Haftung auf festen Betrag begrenzt | kalkulierbar |
| Zeitbürgschaft | Haftung zeitlich begrenzt | kalkulierbar |
| Bürgschaft auf erstes Anfordern | Zahlung ohne vorherige Prüfung von Einwänden | sehr hoch, eher im Geschäftsverkehr |
Im Geschäftsverkehr gibt es außerdem Mietkautions- und Avalbürgschaften.
Form
Die Bürgschaftserklärung von Privatpersonen muss schriftlich erteilt werden, die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 766 BGB). Für Kaufleute gilt das nicht, wenn die Bürgschaft ein Handelsgeschäft ist (§ 350 HGB).
Wann eine Bürgschaft unwirksam sein kann
Der Bundesgerichtshof hält Bürgschaften naher Angehöriger, etwa von Ehepartnern oder Kindern, unter Umständen für sittenwidrig (§ 138 BGB). Das kommt vor allem in Betracht, wenn der Bürge krass finanziell überfordert ist, also voraussichtlich nicht einmal die laufenden Zinsen aus eigenem Einkommen und Vermögen tragen kann, und er sich aus emotionaler Verbundenheit verpflichtet hat. Ob das zutrifft, ist eine Frage des Einzelfalls und sollte anwaltlich geprüft werden.
Rechte des Bürgen
- Einwendungen des Schuldners: Der Bürge kann sich auf Einreden des Hauptschuldners berufen, etwa Verjährung (§ 768 BGB).
- Umfang: Die Haftung richtet sich nach dem jeweiligen Bestand der Hauptschuld (§ 767 BGB).
- Rückgriff: Zahlt der Bürge, geht die Forderung auf ihn über (§ 774 BGB).
Checkliste vor dem Bürgen
- Könnten Sie den vollen Betrag im Ernstfall selbst zahlen?
- Wie stabil sind Einkommen und Ausgaben des Hauptschuldners?
- Lässt sich eine Höchstbetrags- oder Zeitbürgschaft vereinbaren?
- Gibt es Alternativen wie Mitantragsteller, Eigenkapital oder einen kleineren Kredit?
- Wie wirkt sich die Bürgschaft auf Ihre eigene Bonität aus?
Bürge oder Mitantragsteller?
| Bürge | Mitantragsteller | |
|---|---|---|
| Vertragspartner | nur Bürgschaftsvertrag | Kreditvertrag |
| Haftung | subsidiär bzw. neben dem Schuldner | gesamtschuldnerisch von Beginn an |
| Einkommen zählt für Kreditvergabe | als Sicherheit | voll |
Kurz erklärt im Lexikon: Bürgschaft.
Häufige Fragen
Kann ich eine Bürgschaft kündigen?
Eine Bürgschaft für eine bestimmte Kreditschuld ist in der Regel nicht kündbar. Unbefristete Bürgschaften für künftige Forderungen können unter Umständen mit Wirkung für die Zukunft gekündigt werden. Lassen Sie das im Einzelfall prüfen.
Wird eine Bürgschaft bei der Schufa gespeichert?
Ob und wie eine Bürgschaft gemeldet wird, hängt vom Kreditgeber ab. Banken berücksichtigen Bürgschaften aber bei Ihrer eigenen Kreditwürdigkeitsprüfung als Verpflichtung.
Was passiert, wenn ich als Bürge zahle?
Die Forderung der Bank geht auf Sie über (§ 774 BGB). Sie können das Geld dann vom Hauptschuldner zurückverlangen, was bei dessen Zahlungsunfähigkeit allerdings oft wenig bringt.
Quellen
- § 765 BGB – Vertragstypische Pflichten bei der Bürgschaft – Bundesministerium der Justiz
- § 766 BGB – Schriftform der Bürgschaftserklärung – Bundesministerium der Justiz
- § 771 BGB – Einrede der Vorausklage – Bundesministerium der Justiz
- § 773 BGB – Ausschluss der Einrede der Vorausklage – Bundesministerium der Justiz
- § 774 BGB – Gesetzlicher Forderungsübergang – Bundesministerium der Justiz
- § 138 BGB – Sittenwidriges Rechtsgeschäft – Bundesministerium der Justiz
- § 350 HGB – Formfreiheit – Bundesministerium der Justiz

