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Finanzlexikon

Bürgschaft

Bürgschaft: Vertrag, mit dem sich eine Person verpflichtet, für die Schulden eines anderen einzustehen.

Zahlt der Hauptschuldner nicht, kann der Gläubiger den Bürgen in Anspruch nehmen. Geregelt ist die Bürgschaft in §§ 765 ff. BGB.

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