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Kreditvermittler: Kosten, Rechte und wie Sie unseriöse Anbieter erkennen

Wie Kreditvermittler arbeiten, wann eine Vergütung fällig ist, welche Erlaubnis sie brauchen und an welchen Warnsignalen Sie unseriöse Vermittler erkennen.

Was Kreditvermittler tun

Kreditvermittler bringen Kreditsuchende und Banken zusammen. Sie holen Angebote ein, bereiten Unterlagen auf und begleiten den Antrag. Das kann Zeit sparen und bei schwieriger Ausgangslage wie Selbstständigkeit oder komplexer Baufinanzierung Vorteile bringen.

Arten von Vermittlern

Typ Beispiel Vergütung
Online-Kreditportal Vergleich vieler Ratenkredite Provision der Bank
Baufinanzierungsvermittler Beratung mit Zugang zu vielen Banken meist Provision der Bank
Händlerfinanzierung Autohaus, Möbelhaus Provision der Bank
Vermittler mit Kundenhonorar Spezialfälle nur nach Auszahlung, schriftlich vereinbart

Ihre Rechte nach dem BGB

  • Formvorschrift: Der Vermittlungsvertrag mit einem Verbraucher muss die Vergütung als Prozentsatz des Darlehens angeben und schriftlich bzw. in Textform geschlossen werden (§ 655b BGB).
  • Erfolgsabhängige Vergütung: Sie zahlen nur, wenn der Kredit ausgezahlt wurde und Sie ihn nicht mehr widerrufen können (§ 655c BGB).
  • Umschuldung: Bei einer Umschuldung besteht ein Vergütungsanspruch nur, wenn sich der effektive Jahreszins nicht erhöht.
  • Keine Nebenentgelte: Außer der Vergütung darf nur der Ersatz erforderlicher Auslagen vereinbart werden (§ 655d BGB).
  • Effektivzins: Vermittlungskosten, die Sie zahlen, fließen in den effektiven Jahreszins ein.

Erlaubnispflicht

Wer gewerbsmäßig Verbraucherdarlehen vermittelt, braucht eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung (§ 34c GewO). Vermittler von Immobiliardarlehen benötigen eine Erlaubnis nach § 34i GewO, einen Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung und sind im Vermittlerregister eingetragen. Mit der Umsetzung der neuen Verbraucherkreditrichtlinie werden die Anforderungen an Kreditvermittler weiter verschärft.

Warnsignale unseriöser Vermittler

  • Gebühren vorab, per Nachnahme oder für „Bearbeitung“
  • Kredit „garantiert“ oder „ohne jede Prüfung“
  • Nur teure Hotline-Nummern oder Kontakt über Messenger
  • Pflicht zum Abschluss von Versicherungen, Bausparverträgen oder Fonds
  • Kein Impressum, Sitz im Ausland ohne Erlaubnisangabe
  • Aufforderung, Konten für Dritte zu eröffnen oder Ausweisdaten per Video zu teilen, siehe Videoident-Betrug

Besonders bei Krediten trotz negativer Schufa sind solche Maschen verbreitet.

So wählen Sie einen seriösen Vermittler

  1. Impressum, Erlaubnis und ggf. Registereintrag prüfen.
  2. Nur Schufa-neutrale Konditionsanfragen zulassen.
  3. Angebote mehrerer Banken vergleichen, auch direkt bei Banken.
  4. Keine Vorkasse leisten.
  5. Vertrag und Europäische Standardinformationen in Ruhe lesen.

Direkt zum Vergleich: Kreditvergleich. Begriff im Lexikon: Kreditvermittler.

Dieselben Wohlverhaltensregeln wie für Banken gelten künftig auch für Vermittler: neue Verbraucherkreditrichtlinie.

Vermittlungskosten zählen zum Effektivzins, wenn die Vermittlung Voraussetzung war – was daraus folgen kann, steht unter sittenwidrige Zinsen.

Häufige Fragen

Sind Kreditvergleichsportale Kreditvermittler?

Viele Online-Kreditportale arbeiten als Vermittler und erhalten eine Provision von der Bank. Für Sie ist der Service meist kostenlos. Achten Sie darauf, dass das Portal eine Schufa-neutrale Konditionsanfrage stellt.

Wie finde ich heraus, ob ein Vermittler zugelassen ist?

Fragen Sie nach der Erlaubnis und der zuständigen Behörde. Immobiliardarlehensvermittler sind im öffentlichen Vermittlerregister der IHK (DIHK) eingetragen. Fehlen Impressum und Erlaubnisangaben, sollten Sie Abstand nehmen.

Muss ich zahlen, wenn der Vermittler keinen Kredit findet?

Nein. Bei Verbraucherdarlehen besteht der Vergütungsanspruch nur, wenn der Kredit tatsächlich ausgezahlt wurde und der Widerruf nicht mehr möglich ist. Vorab verlangte Gebühren sind unzulässig.

Quellen

  1. § 655a BGB – Darlehensvermittlungsvertrag – Bundesministerium der Justiz
  2. § 655b BGB – Schriftform bei einem Vertrag mit einem Verbraucher – Bundesministerium der Justiz
  3. § 655c BGB – Vergütung – Bundesministerium der Justiz
  4. § 655d BGB – Nebenentgelte – Bundesministerium der Justiz
  5. § 34c GewO – Makler, Anlageberater, Bauträger, Baubetreuer – Bundesministerium der Justiz
  6. § 34i GewO – Immobiliardarlehensvermittler – Bundesministerium der Justiz
  7. Vermittlerregister – DIHK
Daniel Krüger

Autor:in

Daniel Krüger

Kreditberater · Gelernter Bankkaufmann

Ich verfüge als gelernter Bankkaufmann über 13 Jahre Erfahrung im Bank- und Finanzbereich. Mein Praxiswissen bringe ich bei kreditfrage.com ein, damit Sie die Kostenstrukturen, Konditionen und Finanzprodukte im Allgemeinen besser verstehen und…

Michael Müller

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Michael Müller

Anwalt für Finanzrecht · Rechtsanwalt

Als Anwalt für Finanzrecht beschäftige ich mich seit 20 Jahren mit rechtlichen Fragestellungen rund um Finanzen, Kredite und Banken. Bei kreditfrage.com bringe ich meine juristische Erfahrung ein, um finanzrechtliche Themen verständlich aufzubereiten…

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