Zum Inhalt springen

Finanzlexikon

Jahresabschluss

Jahresabschluss: Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zum Ende eines Geschäftsjahres.

Jeder Kaufmann muss zum Schluss des Geschäftsjahres eine Bilanz sowie eine Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen aufstellen (§ 242 HGB). Bei Kapitalgesellschaften kommen Anhang und Lagebericht hinzu (§ 264 HGB).

Für Banken ist der Jahresabschluss die zentrale Unterlage jeder Firmenkreditentscheidung – je aktueller, desto besser die Verhandlungsposition.

Mehr dazu: zum passenden Ratgeber.

← Alle Begriffe von A bis Z