Finanzlexikon
Kreditvermittler
Kreditvermittler: Unternehmen, das Kredite zwischen Verbrauchern und Banken vermittelt.
Eine Vergütung darf er nach § 655c BGB erst verlangen, wenn der Kredit ausgezahlt wurde.
Mehr dazu: zum passenden Ratgeber.
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Kreditvermittler: Unternehmen, das Kredite zwischen Verbrauchern und Banken vermittelt.
Eine Vergütung darf er nach § 655c BGB erst verlangen, wenn der Kredit ausgezahlt wurde.
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