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Schufa-Eintrag löschen: Fristen, Rechte und so gehen Sie vor

Wann Schufa-Einträge automatisch gelöscht werden, wann Sie eine vorzeitige Löschung verlangen können, wie Sie falsche Einträge korrigieren und warum bezahlte Löschdienste meist nichts bringen.

Wann die Schufa Einträge automatisch löscht

Eintrag Speicherdauer
Kreditanfragen 12 Monate taggenau
Girokonto und Kreditkarte Löschung nach Beendigung des Vertrags
Zurückgezahlte Kredite 3 Jahre nach Rückzahlung
Erledigte Zahlungsstörung 3 Jahre nach Ausgleich
Erledigte Zahlungsstörung, Ausgleich innerhalb von 100 Tagen, keine weiteren Negativmerkmale 18 Monate
Einträge aus dem Schuldnerverzeichnis in der Regel 3 Jahre, bei Löschung im Verzeichnis früher
Restschuldbefreiung 6 Monate nach Erteilung
Voranschriften 3 Jahre

Stand: September 2026. Grundlage sind die von der Datenschutzaufsicht genehmigten Verhaltensregeln der Auskunfteien.

Welche Einträge Sie löschen lassen können

Situation Ihr Recht
Eintrag ist falsch (Betrag, Person, Datum) Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
Forderung war bestritten oder nicht fällig Löschung (Art. 17 DSGVO)
Speicherfrist abgelaufen Löschung
Berechtigter Eintrag, aber besondere persönliche Umstände Widerspruch mit Einzelfallabwägung (Art. 21 DSGVO)
Identitätsdiebstahl Löschung plus Strafanzeige

So gehen Sie vor

  1. Datenkopie anfordernKostenlose Auskunft nach Art. 15 DSGVO, siehe Schufa-Auskunft kostenlos.
  2. Einträge prüfenStimmen Gläubiger, Betrag, Datum und Status „erledigt“?
  3. Nachweise sammelnZahlungsbelege, Schriftverkehr, Nachweis über das Bestreiten der Forderung.
  4. Antrag stellenSchriftlich oder online bei der Schufa und parallel beim meldenden Unternehmen Berichtigung oder Löschung verlangen.
  5. NachhakenKeine Antwort binnen eines Monats? Schlichtungsstelle der Schufa (Ombudsfrau) oder Datenschutzaufsicht einschalten.

Wann ein Negativeintrag unzulässig sein kann

  • Die Forderung war nicht fällig oder wurde von Ihnen bestritten.
  • Sie wurden nicht vorher gemahnt und nicht auf die mögliche Meldung hingewiesen.
  • Der Betrag ist falsch oder die Forderung wurde bereits bezahlt, aber nicht als erledigt gemeldet.
  • Die Daten gehören einer anderen Person, etwa bei Namensgleichheit.

Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, sollte bei Zweifeln eine Verbraucherzentrale oder Anwältin prüfen.

Das BGH-Urteil vom 18. Dezember 2025

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Auskunfteien Zahlungsstörungen nicht sofort nach dem Ausgleich löschen müssen und die Fristen der Verhaltensregeln grundsätzlich zulässig sind (I ZR 97/25). Betroffene können aber besondere Umstände geltend machen, die eine kürzere Speicherung rechtfertigen. Bei unrechtmäßiger Verarbeitung kommen auch Schadensersatzansprüche nach Art. 82 DSGVO in Betracht.

Vorsicht vor Löschversprechen

Dienste, die gegen Gebühr jeden Eintrag „garantiert“ entfernen wollen, können berechtigte Einträge nicht löschen lassen. Die Berichtigung falscher Daten ist kostenlos. Wie Sie Ihre Bonität parallel verbessern, lesen Sie unter Bonität verbessern.

Häufige Fragen

Kann ich einen berechtigten Negativeintrag vorzeitig löschen lassen?

Grundsätzlich nicht, solange die Speicherfrist läuft. Der BGH verlangt aber eine Einzelfallabwägung: Wer besondere Umstände darlegt, etwa einen einmaligen, unverschuldeten Zahlungsausfall mit schwerwiegenden Folgen, kann eine frühere Löschung beantragen.

Hilft eine Anwaltskanzlei oder ein Löschdienst?

Bei falschen oder unzulässigen Einträgen kann anwaltliche Hilfe sinnvoll sein. Anbieter, die gegen Vorkasse die Löschung jedes Eintrags versprechen, können berechtigte Einträge in der Regel nicht entfernen.

Wie lange dauert eine Berichtigung?

Die Schufa muss Anträge nach der DSGVO unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats beantworten. Oft klärt sie den Sachverhalt mit dem meldenden Unternehmen.

Quellen

  1. Pressemitteilung: Eingemeldete Daten über Zahlungsstörungen müssen nicht sofort nach dem Forderungsausgleich gelöscht werden (I ZR 97/25) – Bundesgerichtshof
  2. Schufa-Speicherfristen: Diese Regelungen gelten – auxmoney
  3. Schufa speichert ausgeglichene Forderungen nur noch 18 Monate – Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
  4. Art. 17 DSGVO – Recht auf Löschung – EUR-Lex
  5. Die SCHUFA Ombudsfrau – Schlichtungsstelle – Ombudsstelle der SCHUFA Holding AG
Wolfgang Peters

Autor:in

Wolfgang Peters

Finanzredakteur · Studium Journalismus, Redakteur

Als studierter Journalist und Redakteur mit über 20 Jahren Erfahrung beschäftige ich mich intensiv mit den Finanzen. Bei kreditfrage.com bereite ich komplexe Fragen rund um das Thema Finanzen so auf, dass sie…

Michael Müller

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