Wann die Schufa Einträge automatisch löscht
| Eintrag | Speicherdauer |
|---|---|
| Kreditanfragen | 12 Monate taggenau |
| Girokonto und Kreditkarte | Löschung nach Beendigung des Vertrags |
| Zurückgezahlte Kredite | 3 Jahre nach Rückzahlung |
| Erledigte Zahlungsstörung | 3 Jahre nach Ausgleich |
| Erledigte Zahlungsstörung, Ausgleich innerhalb von 100 Tagen, keine weiteren Negativmerkmale | 18 Monate |
| Einträge aus dem Schuldnerverzeichnis | in der Regel 3 Jahre, bei Löschung im Verzeichnis früher |
| Restschuldbefreiung | 6 Monate nach Erteilung |
| Voranschriften | 3 Jahre |
Stand: September 2026. Grundlage sind die von der Datenschutzaufsicht genehmigten Verhaltensregeln der Auskunfteien.
Welche Einträge Sie löschen lassen können
| Situation | Ihr Recht |
|---|---|
| Eintrag ist falsch (Betrag, Person, Datum) | Berichtigung (Art. 16 DSGVO) |
| Forderung war bestritten oder nicht fällig | Löschung (Art. 17 DSGVO) |
| Speicherfrist abgelaufen | Löschung |
| Berechtigter Eintrag, aber besondere persönliche Umstände | Widerspruch mit Einzelfallabwägung (Art. 21 DSGVO) |
| Identitätsdiebstahl | Löschung plus Strafanzeige |
So gehen Sie vor
- Datenkopie anfordernKostenlose Auskunft nach Art. 15 DSGVO, siehe Schufa-Auskunft kostenlos.
- Einträge prüfenStimmen Gläubiger, Betrag, Datum und Status „erledigt“?
- Nachweise sammelnZahlungsbelege, Schriftverkehr, Nachweis über das Bestreiten der Forderung.
- Antrag stellenSchriftlich oder online bei der Schufa und parallel beim meldenden Unternehmen Berichtigung oder Löschung verlangen.
- NachhakenKeine Antwort binnen eines Monats? Schlichtungsstelle der Schufa (Ombudsfrau) oder Datenschutzaufsicht einschalten.
Wann ein Negativeintrag unzulässig sein kann
- Die Forderung war nicht fällig oder wurde von Ihnen bestritten.
- Sie wurden nicht vorher gemahnt und nicht auf die mögliche Meldung hingewiesen.
- Der Betrag ist falsch oder die Forderung wurde bereits bezahlt, aber nicht als erledigt gemeldet.
- Die Daten gehören einer anderen Person, etwa bei Namensgleichheit.
Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, sollte bei Zweifeln eine Verbraucherzentrale oder Anwältin prüfen.
Das BGH-Urteil vom 18. Dezember 2025
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Auskunfteien Zahlungsstörungen nicht sofort nach dem Ausgleich löschen müssen und die Fristen der Verhaltensregeln grundsätzlich zulässig sind (I ZR 97/25). Betroffene können aber besondere Umstände geltend machen, die eine kürzere Speicherung rechtfertigen. Bei unrechtmäßiger Verarbeitung kommen auch Schadensersatzansprüche nach Art. 82 DSGVO in Betracht.
Vorsicht vor Löschversprechen
Dienste, die gegen Gebühr jeden Eintrag „garantiert“ entfernen wollen, können berechtigte Einträge nicht löschen lassen. Die Berichtigung falscher Daten ist kostenlos. Wie Sie Ihre Bonität parallel verbessern, lesen Sie unter Bonität verbessern.
Häufige Fragen
Kann ich einen berechtigten Negativeintrag vorzeitig löschen lassen?
Grundsätzlich nicht, solange die Speicherfrist läuft. Der BGH verlangt aber eine Einzelfallabwägung: Wer besondere Umstände darlegt, etwa einen einmaligen, unverschuldeten Zahlungsausfall mit schwerwiegenden Folgen, kann eine frühere Löschung beantragen.
Hilft eine Anwaltskanzlei oder ein Löschdienst?
Bei falschen oder unzulässigen Einträgen kann anwaltliche Hilfe sinnvoll sein. Anbieter, die gegen Vorkasse die Löschung jedes Eintrags versprechen, können berechtigte Einträge in der Regel nicht entfernen.
Wie lange dauert eine Berichtigung?
Die Schufa muss Anträge nach der DSGVO unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats beantworten. Oft klärt sie den Sachverhalt mit dem meldenden Unternehmen.
Quellen
- Pressemitteilung: Eingemeldete Daten über Zahlungsstörungen müssen nicht sofort nach dem Forderungsausgleich gelöscht werden (I ZR 97/25) – Bundesgerichtshof
- Schufa-Speicherfristen: Diese Regelungen gelten – auxmoney
- Schufa speichert ausgeglichene Forderungen nur noch 18 Monate – Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Art. 17 DSGVO – Recht auf Löschung – EUR-Lex
- Die SCHUFA Ombudsfrau – Schlichtungsstelle – Ombudsstelle der SCHUFA Holding AG

