Finanzlexikon
Restschuldbefreiung
Restschuldbefreiung: Gerichtliche Befreiung von den restlichen Schulden am Ende einer Privatinsolvenz.
Nach Ablauf der Abtretungsfrist, in der Regel drei Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, entscheidet das Insolvenzgericht über die Restschuldbefreiung. Voraussetzung ist, dass der Schuldner seine Obliegenheiten erfüllt hat.
Nicht erfasst werden unter anderem Geldstrafen, Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung und nach Eröffnung neu entstandene Schulden. Die Schufa löscht den Eintrag sechs Monate nach Erteilung.
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