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Privatinsolvenz: Ablauf, Kosten und Restschuldbefreiung nach 3 Jahren

Wie die Privatinsolvenz abläuft, wer sie beantragen kann, was sie kostet, welche Pflichten in der Wohlverhaltensphase gelten und wann die Schufa den Eintrag löscht.

Hilfe ist kostenlos

Anerkannte Schuldnerberatungsstellen von Verbraucherzentralen, Wohlfahrtsverbänden und Kommunen beraten kostenlos und stellen die für den Antrag nötige Bescheinigung aus. Vorsicht bei gewerblichen „Schuldenregulierern“, die Vorkasse verlangen.

Wer kann Privatinsolvenz beantragen?

Das Verbraucherinsolvenzverfahren steht natürlichen Personen offen, die keine selbstständige Tätigkeit ausüben. Ehemals Selbstständige können es nutzen, wenn ihre Vermögensverhältnisse überschaubar sind – in der Regel weniger als 20 Gläubiger – und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen. Voraussetzung ist Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit.

Ablauf in 6 Schritten

  1. Überblick verschaffenAlle Gläubiger, Forderungen, Einnahmen und Ausgaben zusammenstellen, am besten mit einer Schuldnerberatung.
  2. Außergerichtlicher EinigungsversuchDen Gläubigern wird ein Schuldenbereinigungsplan angeboten. Scheitert er, stellt die geeignete Stelle eine Bescheinigung aus.
  3. Antrag beim InsolvenzgerichtInsolvenzantrag mit Antrag auf Restschuldbefreiung, Vermögensverzeichnis und ggf. Stundungsantrag (§ 305 InsO).
  4. Eröffnung des VerfahrensDas Gericht bestellt einen Insolvenzverwalter, pfändbares Vermögen und Einkommen werden verwertet.
  5. WohlverhaltensphasePfändbare Einkommensteile gehen an den Treuhänder, Sie erfüllen Ihre Obliegenheiten.
  6. RestschuldbefreiungNach Ablauf der Abtretungsfrist von in der Regel drei Jahren entscheidet das Gericht über die Befreiung von den restlichen Schulden (§ 300 InsO).

Dauer und Kosten

Punkt Regel
Dauer bis Restschuldbefreiung in der Regel 3 Jahre ab Eröffnung
Zweites Verfahren frühestens 11 Jahre nach der ersten Restschuldbefreiung, Dauer dann 5 Jahre
Verfahrenskosten oft rund 2.000 bis 4.000 € (Gericht und Verwalter)
Stundung auf Antrag, wenn das Vermögen nicht ausreicht (§ 4a InsO)
Schuldnerberatung bei anerkannten Stellen kostenlos

Ihre Pflichten in der Wohlverhaltensphase

  • eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben oder sich um eine solche bemühen
  • Vermögen aus Erbschaft oder Schenkung zur Hälfte an den Treuhänder abgeben
  • Gewinne aus Lotterien und Glücksspielen vollständig abgeben
  • jeden Wohnsitz- und Arbeitsplatzwechsel unverzüglich melden
  • keine Zahlungen direkt an einzelne Gläubiger leisten
  • keine unangemessenen neuen Verbindlichkeiten eingehen

Wer gegen diese Obliegenheiten verstößt, riskiert die Versagung der Restschuldbefreiung (§ 295 InsO).

Was Ihnen bleibt

Ihr Einkommen ist bis zur Pfändungsfreigrenze geschützt. Seit 1. Juli 2026 beträgt der monatliche Grundfreibetrag 1.587,40 Euro, bei Unterhaltspflichten mehr. Richten Sie ein Pfändungsschutzkonto ein. Hausrat für eine bescheidene Lebensführung ist unpfändbar.

Schufa und Neustart

Eintrag Speicherdauer
Restschuldbefreiung bei der Schufa Löschung sechs Monate nach Erteilung

Danach lässt sich die Bonität schrittweise wieder aufbauen, siehe Bonität verbessern.

Alternativen zur Insolvenz

Oft steht am Anfang eines Insolvenzverfahrens eine gepfändete Bankverbindung. Wie Sie Ihr Konto in dieser Situation handlungsfähig halten, erklärt der Ratgeber Kontopfändung.

Ohne die Bescheinigung einer anerkannten Stelle geht es nicht ins Verfahren – wer sie ausstellen darf, steht unter Schuldnerberatung.

Nach der Restschuldbefreiung verschwindet der Eintrag schneller, als viele denken: Schufa nach der Privatinsolvenz.

Eine finanzierte Immobilie wird in der Regel vorher verwertet: Zwangsversteigerung.

Vor dem Antrag steht zwingend der gescheiterte Einigungsversuch. Wie er abläuft, erklärt der Schuldenbereinigungsplan.

Steuerrückstände sollten vorher geprüft werden: Steuerschulden.

Was am Ende des Verfahrens steht und welche Forderungen überleben, erklärt die Restschuldbefreiung.

Wer die Verfahrenskosten nicht aufbringen kann, scheitert nicht am Verfahren – die Stundung nach § 4a InsO macht es möglich, mehr unter Insolvenzkosten und Stundung.

Was während des Verfahrens vom Einkommen bleibt, richtet sich nach denselben Grenzen wie bei der Lohnpfändung – siehe Pfändungsfreigrenzen.

Wie lange eine einzelne Forderung die Pfändung bindet, zeigt Mehrere Pfändungen.

Vor der Eröffnung geleistete Zahlungen kann der Verwalter zurückfordern: Insolvenzanfechtung.

Für Gläubiger entscheidend ist die Forderungsanmeldung – und der Hinweis auf eine vorsätzliche unerlaubte Handlung.

Auch Erstattungsansprüche gehören zur Masse – zur Pfändung außerhalb des Verfahrens: Steuererstattung gepfändet.

Häufige Fragen

Welche Schulden werden nicht erlassen?

Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind unter anderem Geldstrafen, Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung, pflichtwidrig nicht gezahlter Unterhalt und Steuerschulden aus einer rechtskräftig verurteilten Steuerstraftat, sofern der Gläubiger sie entsprechend angemeldet hat (§ 302 InsO).

Darf ich während der Privatinsolvenz ein Konto haben?

Ja. Richten Sie ein Pfändungsschutzkonto ein, auf dem der Grundfreibetrag geschützt ist. Jeder hat außerdem Anspruch auf ein Basiskonto.

Wer erfährt von meiner Privatinsolvenz?

Die Eröffnung wird im Internetportal der Insolvenzgerichte bekannt gemacht und an Auskunfteien wie die Schufa gemeldet. Ihr Arbeitgeber erfährt davon in der Regel, wenn pfändbare Teile des Lohns an den Treuhänder abgeführt werden.

Quellen

  1. § 287a InsO – Entscheidung des Insolvenzgerichts – Bundesministerium der Justiz
  2. § 295 InsO – Obliegenheiten des Schuldners – Bundesministerium der Justiz
  3. § 300 InsO – Entscheidung über die Restschuldbefreiung – Bundesministerium der Justiz
  4. § 302 InsO – Ausgenommene Forderungen – Bundesministerium der Justiz
  5. § 305 InsO – Eröffnungsantrag des Schuldners – Bundesministerium der Justiz
  6. § 4a InsO – Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens – Bundesministerium der Justiz
  7. Privatinsolvenz: Ablauf & Restschuldbefreiung – Sparkasse.de
  8. Restschuldbefreiung: Umfang und Dauer – schuldnerberatung.de
  9. Schufa löscht Restschuldbefreiung nach 6 Monaten – SCHUFA Holding AG
  10. Insolvenzbekanntmachungen – Justizportal des Bundes und der Länder
Wolfgang Peters

Autor:in

Wolfgang Peters

Finanzredakteur · Studium Journalismus, Redakteur

Als studierter Journalist und Redakteur mit über 20 Jahren Erfahrung beschäftige ich mich intensiv mit den Finanzen. Bei kreditfrage.com bereite ich komplexe Fragen rund um das Thema Finanzen so auf, dass sie…

Michael Müller

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Michael Müller

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