Finanzlexikon
P-Konto
P-Konto: Pfändungsschutzkonto, das einen monatlichen Grundfreibetrag vor Pfändungen schützt.
Jedes Girokonto kann in ein P-Konto umgewandelt werden (§ 850k ZPO).
Mehr dazu: zum passenden Ratgeber.
Finanzlexikon
P-Konto: Pfändungsschutzkonto, das einen monatlichen Grundfreibetrag vor Pfändungen schützt.
Jedes Girokonto kann in ein P-Konto umgewandelt werden (§ 850k ZPO).
Mehr dazu: zum passenden Ratgeber.