Zum Inhalt springen

Finanzlexikon

Pfändungsfreigrenze

Pfändungsfreigrenze: Teil des Einkommens, der bei einer Pfändung geschützt bleibt und nicht an Gläubiger geht.

Die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ergeben sich aus § 850c ZPO und werden jedes Jahr zum 1. Juli angepasst. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der monatliche Grundfreibetrag 1.587,40 Euro. Für jede unterhaltsberechtigte Person erhöht sich der Betrag.

Auf einem Pfändungsschutzkonto ist ein Guthaben in Höhe des Grundfreibetrags automatisch geschützt.

Mehr dazu: zum passenden Ratgeber.

← Alle Begriffe von A bis Z