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Kredit nicht zurückzahlen können: Folgen und Auswege

Was passiert, wenn Sie Kreditraten nicht mehr zahlen können: Mahnung, Verzugszinsen, Kündigung, Schufa und Pfändung – und welche Lösungen es gibt.

Was passiert Schritt für Schritt?

Phase Was geschieht Was Sie tun können
1. Rate fällt aus Rücklastschrift, Gebühren, Zahlungserinnerung Sofort Kontakt zur Bank, Rate nachzahlen
2. Verzug Verzugszinsen, Mahnungen Stundung oder Ratenpause beantragen
3. Kündigungsandrohung Frist von zwei Wochen zur Zahlung des Rückstands Rückstand ausgleichen, Vergleich anbieten
4. Gesamtfälligstellung Gesamte Restschuld ist fällig, Schufa-Meldung möglich Schuldnerberatung einschalten
5. Gerichtliches Mahnverfahren Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid Innerhalb von zwei Wochen reagieren, ggf. widersprechen
6. Zwangsvollstreckung Konto-, Lohnpfändung, Inkasso P-Konto einrichten, Pfändungsschutz nutzen

Verzugszinsen

Bei Allgemein-Verbraucherdarlehen schulden Sie im Verzug Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen 2,5 Prozentpunkte (§ 497 BGB). Der Basiszinssatz beträgt seit 1. Juli 2026 1,52 %. Der Verzugszins bei einem Ratenkredit liegt damit derzeit bei 6,52 % pro Jahr.

Wann darf die Bank kündigen?

Bei Ratenkrediten an Verbraucher darf die Bank wegen Zahlungsverzugs nur kündigen, wenn (§ 498 BGB):

  • Sie mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug sind,
  • der Rückstand mindestens 10 % des Nennbetrags erreicht (bei Laufzeit bis drei Jahre) oder 5 % (bei längerer Laufzeit),
  • die Bank Ihnen erfolglos eine Frist von zwei Wochen gesetzt und die Kündigung angedroht hat.

Die Bank soll Ihnen außerdem ein Gespräch über eine einverständliche Regelung anbieten. Mit der neuen Verbraucherkreditrichtlinie ab 20. November 2026 müssen Kreditgeber vor Durchsetzungsmaßnahmen zusätzlich angemessene Nachsichtsmaßnahmen wie Stundung oder Umschuldung prüfen.

Pfändungsschutz

Einkommen ist nicht unbegrenzt pfändbar. Seit 1. Juli 2026 beträgt der monatliche pfändungsfreie Grundbetrag 1.587,40 Euro, laut Pfändungstabelle bleiben für Personen ohne Unterhaltspflichten bis 1.589,99 Euro netto pfändungsfrei. Für Unterhaltspflichten erhöht sich der Betrag. Auf einem Pfändungsschutzkonto ist ein Grundfreibetrag in gleicher Höhe geschützt.

7 Auswege aus der Zahlungskrise

  1. Früh mit der Bank reden: Viele Kreditverträge sehen Ratenpausen oder Laufzeitverlängerungen vor.
  2. Haushaltsplan erstellen: mit dem Budgetrechner.
  3. Teure Kredite zuerst angehen: etwa den Dispokredit.
  4. Umschuldung prüfen: nur wenn Rate und Gesamtkosten sinken, siehe Umschuldung.
  5. Restschuldversicherung prüfen: Leistet sie bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit?
  6. Schuldnerberatung: kostenlos bei Verbraucherzentralen, Caritas, Diakonie und kommunalen Stellen.
  7. Keine neuen Kredite zum Stopfen von Löchern: Vorsicht vor Angeboten ohne Schufa mit Vorkosten.

Wenn nichts mehr geht

Sind die Schulden dauerhaft nicht tragbar, kann ein außergerichtlicher Einigungsversuch und notfalls ein Verbraucherinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung helfen. Einen Überblick finden Sie im Ratgeber Schulden.

Häufige Fragen

Wann meldet die Bank einen Zahlungsausfall an die Schufa?

Offene, unbestrittene Forderungen dürfen in der Regel erst nach mehreren Mahnungen und einem Hinweis auf die bevorstehende Meldung übermittelt werden. Zahlen Sie rechtzeitig oder widersprechen Sie einer unberechtigten Forderung schriftlich.

Kann ich wegen nicht gezahlter Raten ins Gefängnis kommen?

Nein, Schulden allein sind keine Straftat. Strafbar kann es aber sein, wenn jemand schon beim Kreditantrag falsche Angaben macht oder nie zahlen wollte.

Verjähren Kreditschulden?

Normale Forderungen verjähren in drei Jahren zum Jahresende. Liegt ein gerichtlicher Titel wie ein Vollstreckungsbescheid vor, kann der Gläubiger 30 Jahre lang vollstrecken.

Quellen

  1. § 497 BGB – Verzug des Darlehensnehmers – Bundesministerium der Justiz
  2. § 498 BGB – Gesamtfälligstellung bei Teilzahlungsdarlehen – Bundesministerium der Justiz
  3. § 850c ZPO – Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen – Bundesministerium der Justiz
  4. § 899 ZPO – Pfändungsfreier Betrag auf dem Pfändungsschutzkonto – Bundesministerium der Justiz
  5. Bekanntgabe des Basiszinssatzes zum 1. Juli 2026: Anpassung auf 1,52 % – Deutsche Bundesbank
  6. Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 – Bundesministerium der Justiz
  7. Die neue Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II) – Osborne Clarke
Stefanie Michels

Autor:in

Stefanie Michels

Private Banking Finanzplanerin · Gelernte Bankkauffrau, Finanzplanerin

Als gelernte Bankkauffrau und Finanzplanerin im Private Banking verfüge ich über 12 Jahre Erfahrung im Finanzbereich. Bei kreditfrage.com bringe ich meine Praxiserfahrung ein, um komplexe Themen rund um Finanzplanung, Kredite und private…

Stefan Tietz

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Stefan Tietz

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht · Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht verfüge ich über 25 Jahre Erfahrung mit rechtlichen Fragestellungen rund um Banken, Finanzierungen und Kapitalanlagen. Bei kreditfrage.com bringe ich meine juristische Expertise ein, um komplexe rechtliche…

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