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Finanzlexikon

Mahnbescheid

Mahnbescheid: Gerichtliche Zahlungsaufforderung, gegen die Sie binnen zwei Wochen widersprechen können.

Auf Antrag eines Gläubigers erlässt das Gericht einen Mahnbescheid über eine bestimmte Geldsumme (§ 688 ZPO). Wichtig: Das Gericht prüft nicht, ob der Anspruch überhaupt besteht – darauf muss der Bescheid sogar ausdrücklich hinweisen (§ 692 Absatz 1 Nummer 2 ZPO).

Sie haben zwei Wochen ab Zustellung Zeit, zu zahlen oder zu widersprechen. Bleibt der Widerspruch aus, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen (§ 699 ZPO); der steht einem vorläufig vollstreckbaren Versäumnisurteil gleich (§ 700 ZPO). Dagegen hilft dann nur noch der Einspruch.

Widersprechen Sie im Zweifel fristgerecht – auch dann, wenn Sie die Forderung nur teilweise für unberechtigt halten.

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