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Finanzlexikon

Basiszinssatz

Basiszinssatz: Von der Bundesbank halbjährlich festgelegter Referenzzins nach § 247 BGB, Grundlage für Verzugszinsen.

Der Basiszinssatz wird zum 1. Januar und 1. Juli angepasst und von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben. Er orientiert sich am Hauptrefinanzierungssatz der EZB.

Verzugszinsen werden als Aufschlag auf den Basiszinssatz berechnet, bei Verbrauchern in der Regel fünf Prozentpunkte darüber.

Mehr dazu: zum passenden Ratgeber.

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