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Schufa nach der Privatinsolvenz: Löschung nach sechs Monaten

Seit dem EuGH-Urteil von 2023 verschwindet die Restschuldbefreiung sechs Monate nach Rechtskraft – was danach noch in der Auskunft steht.

Lange war die Restschuldbefreiung ein Etikett, das drei Jahre lang an der Bonität klebte – die eigentliche Entlastung begann also erst Jahre nach dem Ende des Verfahrens. Seit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist das anders.

Was der EuGH 2023 entschieden hat

In den verbundenen Rechtssachen C-26/22 und C-64/22 hat der Gerichtshof am 7. Dezember 2023 festgestellt, dass eine Wirtschaftsauskunftei Daten über eine erteilte Restschuldbefreiung nicht länger speichern darf, als sie im öffentlichen Insolvenzregister stehen. Für die Zeit nach der Löschung aus dem öffentlichen Register lässt sich die Speicherung nicht mehr auf das berechtigte Interesse nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO stützen.

Die maßgebliche Frist: sechs Monate

Wie lange die Daten öffentlich stehen, regelt die Insolvenzbekanntmachungsverordnung: Die Veröffentlichung wird spätestens sechs Monate nach Aufhebung oder rechtskräftiger Einstellung des Verfahrens gelöscht (§ 3 Absatz 1 InsoBekV). Für die Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren beginnt diese Frist mit der Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung (§ 3 Absatz 2 InsoBekV).

Damit ist die Rechnung einfach: Sechs Monate nach Rechtskraft verschwindet der Eintrag aus dem Portal – und muss dann auch bei den Auskunfteien verschwinden.

Zeitachse von der Eröffnung bis zur sauberen Auskunft
Zeitpunkt Was passiert
Eröffnung Veröffentlichung im Insolvenzportal, Eintrag bei den Auskunfteien
nach drei Jahren Erteilung der Restschuldbefreiung
+ Rechtskraft Start der Sechsmonatsfrist
+ sechs Monate Löschung im Portal und bei den Auskunfteien

Was nach der Löschung trotzdem noch drinsteht

Die Restschuldbefreiung ist der auffälligste, aber nicht der einzige Eintrag. In der Auskunft bleiben unabhängig davon:

  • Negativmerkmale einzelner Gläubiger – etwa titulierte Forderungen oder Zahlungsausfälle. Sie werden erst drei Jahre nach ihrer Erledigung gelöscht, unabhängig vom Insolvenzverfahren.
  • Einträge aus dem Schuldnerverzeichnis – drei Jahre ab Eintragungsanordnung, siehe Vermögensauskunft.
  • P-Konto-Meldungen, solange das Konto als Pfändungsschutzkonto geführt wird.
  • Positivdaten wie Konten, Karten und laufende Verträge – die stören nicht, sie sind für den Score sogar nützlich.

Deshalb ist die Löschung der Restschuldbefreiung nicht automatisch der saubere Neustart. Entscheidend ist, dass die Einzeleinträge korrekt auf erledigt gesetzt wurden.

Was konkret zu tun ist

  1. Datenkopie anfordern. Einmal jährlich kostenlos nach Artikel 15 DSGVO – und zwar bei allen relevanten Auskunfteien, nicht nur bei der Schufa.
  2. Rechtskraft datieren. Der Beschluss über die Restschuldbefreiung nennt das Datum. Sechs Monate später sollte der Eintrag verschwunden sein.
  3. Löschung verlangen. Steht er danach noch da, schriftlich unter Berufung auf Artikel 17 DSGVO und die EuGH-Entscheidung die Löschung fordern, mit Kopie des Beschlusses. Wie das formal abläuft, steht im Ratgeber Schufa-Eintrag löschen.
  4. Einzeleinträge prüfen. Von der Restschuldbefreiung erfasste Forderungen dürfen nicht weiter als offen geführt werden.
  5. Bei Weigerung eskalieren. Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde – das kostet nichts und wirkt erfahrungsgemäß schneller als ein zweites Schreiben.

Der Neustart in der Praxis

Auch mit sauberer Auskunft ist der Score anfangs dünn, weil schlicht Historie fehlt. Was hilft:

  • Girokonto ordentlich führen. Ein dauerhaft ausgeglichenes Konto ohne Rücklastschriften ist das stärkste Positivsignal. Besteht kein Anspruch auf ein reguläres Konto, greift das Basiskonto.
  • Kleine Verträge aufbauen. Mobilfunk, Stromversorger, eine Prepaid-Kreditkarte – regelmäßig bedient, erzeugen sie über Monate verlässliche Positivdaten.
  • Ungenutzte Konten schließen. Zu viele parallele Konten und Karten drücken den Score, ohne Nutzen zu bringen.
  • Anfragen richtig stellen. Beim Vergleich ausschließlich die score-neutrale Konditionsanfrage nutzen.

Realistisch bleibt: Der erste Kredit nach einem Insolvenzverfahren kommt selten von der Hausbank und selten zum Bestzins. Wer trotzdem finanzieren muss, findet die Möglichkeiten und die Warnzeichen im Ratgeber Kredit trotz Insolvenz. Wird ein Antrag abgelehnt, hilft die Ursachensuche unter Kreditantrag abgelehnt.

Und wenn das Verfahren noch bevorsteht: Ablauf, Kosten und Voraussetzungen stehen im Ratgeber Privatinsolvenz, die Vorbereitung übernimmt die Schuldnerberatung.

Die Speicherdauer für die Restschuldbefreiung hat der EuGH begrenzt: SCHUFA-Urteil des EuGH.

Die Speicherfrist beginnt mit der Erteilung – die Voraussetzungen dafür stehen unter Restschuldbefreiung.

Häufige Fragen

Wann genau beginnt die Sechsmonatsfrist?

Mit der Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung, nicht mit dem Ende des Verfahrens oder der Verkündung. Das Datum steht im Beschluss des Insolvenzgerichts.

Muss ich die Löschung beantragen?

Regulär löschen die Auskunfteien von sich aus. Bleibt der Eintrag stehen, verlangen Sie die Löschung schriftlich nach Artikel 17 DSGVO und legen den Beschluss bei. Antwortet die Auskunftei nicht, hilft die Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtsbehörde.

Ist mein Score nach der Löschung sofort wieder gut?

Nein. Der Eintrag verschwindet, aber es fehlt Historie, und einzelne Negativmerkmale können weiterlaufen. Ein sauber geführtes Girokonto und einige kleine, pünktlich bediente Verträge bauen die Bewertung über Monate wieder auf.

Was ist mit Forderungen, die von der Restschuldbefreiung erfasst sind?

Sie dürfen nicht weiter als offen geführt werden. Prüfen Sie die Datenkopie gezielt darauf – das ist in der Praxis die häufigste Fehlerquelle.

Bekomme ich nach der Insolvenz wieder ein Girokonto?

Ja. Unabhängig von der Bonität besteht ein Anspruch auf ein Basiskonto, das auf Verlangen auch als Pfändungsschutzkonto geführt wird.

Quellen

  1. § 3 InsoBekV – Löschung der Veröffentlichungen (abgerufen am 24.09.2026) – Bundesministerium der Justiz
  2. EuGH, Urteil vom 07.12.2023, C-26/22 und C-64/22 (SCHUFA – Restschuldbefreiung) (abgerufen am 24.09.2026) – Gerichtshof der Europäischen Union
  3. § 882e ZPO – Löschung im Schuldnerverzeichnis (abgerufen am 24.09.2026) – Bundesministerium der Justiz
Stefanie Michels

Autor:in

Stefanie Michels

Private Banking Finanzplanerin · Gelernte Bankkauffrau, Finanzplanerin

Als gelernte Bankkauffrau und Finanzplanerin im Private Banking verfüge ich über 12 Jahre Erfahrung im Finanzbereich. Bei kreditfrage.com bringe ich meine Praxiserfahrung ein, um komplexe Themen rund um Finanzplanung, Kredite und private…

Stefan Tietz

Fachlich geprüft von

Stefan Tietz

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht · Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht verfüge ich über 25 Jahre Erfahrung mit rechtlichen Fragestellungen rund um Banken, Finanzierungen und Kapitalanlagen. Bei kreditfrage.com bringe ich meine juristische Expertise ein, um komplexe rechtliche…

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