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Auskunfteien in Deutschland: Wer was über Sie speichert

Welche Auskunfteien es neben der SCHUFA gibt, was sie speichern, wie Sie überall die kostenlose Datenkopie anfordern und was Sie bei falschen Einträgen tun können.

Die SCHUFA ist nicht die einzige

Wenn eine Bank, ein Vermieter oder ein Online-Händler Ihre Bonität prüft, fragt er nicht zwingend bei der SCHUFA an. In Deutschland arbeiten mehrere Auskunfteien nebeneinander, und sie haben unterschiedliche Daten über Sie gespeichert. Ein guter SCHUFA-Score schützt deshalb nicht davor, dass eine Bestellung wegen eines Eintrags bei einer anderen Auskunftei abgelehnt wird.

Auskunftei Sitz Schwerpunkt
SCHUFA Holding AG Wiesbaden die größte Auskunftei für Privatpersonen; Vertragsdaten von Banken, Telekommunikations- und Handelsunternehmen
infoscore Consumer Data GmbH Baden-Baden gehört zur Experian-Gruppe; im September 2025 wurde die Creditreform Boniversum auf sie verschmolzen – Selbstauskünfte laufen seitdem hierüber
CRIF GmbH Karlsruhe und Hamburg vormals CRIF Bürgel; Bonitäts- und Adressdaten für Handel, Versand und Finanzdienstleister
Regis24 GmbH Berlin Adressermittlung, Identitäts- und Bonitätsprüfung
Creditreform Neuss und regionale Vereine Wirtschaftsauskunftei: Daten über Unternehmen und Selbstständige, nicht über Verbraucher im engeren Sinn

Stand: 21.09.2026. Daneben gibt es Branchendienste, etwa für Vermieter oder Versicherer. Ein vollständiges, amtliches Verzeichnis aller Auskunfteien existiert nicht.

Ihr Recht auf die kostenlose Datenkopie

Nach Artikel 15 DSGVO können Sie von jeder Auskunftei eine Kopie aller zu Ihnen gespeicherten Daten verlangen – kostenlos, formlos und ohne Begründung. Die Antwort muss grundsätzlich innerhalb eines Monats kommen.

  • Formlos genügt: Name, Geburtsdatum, aktuelle und frühere Anschriften der letzten Jahre sowie eine Ausweiskopie, auf der Sie alles schwärzen dürfen außer Name, Geburtsdatum und Anschrift.
  • Nicht per unverschlüsselter E-Mail versenden – nutzen Sie die Online-Formulare der Anbieter oder den Postweg.
  • Nicht mit kostenpflichtigen Produkten verwechseln. Die Anbieter bewerben prominent ihre Bezahlprodukte; die Datenkopie liegt oft mehrere Klicks tiefer. Der kostenpflichtige Nachweis ist nur nötig, wenn Sie ihn weitergeben wollen – etwa an einen Vermieter, siehe Bonitätsauskunft für Vermieter.
  • Bei allen vier abfragen. Es bringt wenig, nur die SCHUFA zu prüfen. Fehlerhafte Einträge sitzen oft bei den kleineren Häusern, weil dort seltener jemand hinsieht.

Was dort gespeichert wird

Gespeichert werden vor allem Vertragsdaten: Girokonten, Kreditkarten, Kredite mit Betrag und Laufzeit, Mobilfunk- und Versandhandelskonten, dazu Anfragen und – der kritische Teil – Zahlungsstörungen. Ein Negativmerkmal entsteht nicht durch eine einzelne vergessene Rechnung, sondern in der Regel erst nach mehrfacher Mahnung oder einem Titel.

Nicht gespeichert werden Einkommen, Vermögen, Beruf, Familienstand, Religion oder Nationalität. Wie der Score daraus entsteht, erklärt der Ratgeber SCHUFA-Score.

Wenn etwas falsch ist

  • Berichtigung verlangen (Art. 16 DSGVO): Schreiben Sie die Auskunftei an, benennen Sie den Eintrag genau und legen Sie Belege bei – etwa den Zahlungsnachweis oder die Bestätigung des Gläubigers.
  • Löschung verlangen (Art. 17 DSGVO), wenn der Eintrag unrechtmäßig ist oder die Speicherfrist abgelaufen sein müsste.
  • Gläubiger parallel anschreiben. Auskunfteien löschen in der Praxis am schnellsten, wenn das meldende Unternehmen die Erledigung selbst bestätigt.
  • Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht des Bundeslandes, in dem die Auskunftei sitzt, wenn nichts passiert.

Die Prüf- und Löschfristen sind für die großen Häuser weitgehend einheitlich geregelt. Welche Frist für welches Merkmal gilt, steht im Ratgeber SCHUFA-Eintrag löschen.

Scoring: was der EuGH entschieden hat

Am 7. Dezember 2023 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Berechnung eines Wahrscheinlichkeitswerts durch eine Auskunftei bereits eine automatisierte Entscheidung im Sinne von Artikel 22 DSGVO sein kann – nämlich dann, wenn die nachfolgende Entscheidung des Unternehmens, etwa einer Bank, maßgeblich auf diesem Wert beruht (Rechtssache C-634/21). Der Gerichtshof verwies darauf, dass ein negativer Score in nahezu allen Fällen zur Ablehnung führt.

Für Sie folgt daraus vor allem ein Auskunftsanspruch: Sie können verlangen, dass Ihnen die wesentliche Logik hinter dem Wert in verständlicher Form erklärt wird. Eine vollständige Offenlegung der Berechnungsformel ist damit nicht gemeint – Geschäftsgeheimnisse bleiben geschützt.

Einmal im Jahr: der Datencheck

Nehmen Sie sich einmal jährlich eine Stunde Zeit und fordern Sie bei allen vier Verbraucherauskunfteien die kostenlose Datenkopie an. Vergleichen Sie dann:

  • Sind alle Konten und Verträge wirklich Ihre?
  • Stehen dort noch gekündigte Verträge oder abgelöste Kredite?
  • Gibt es Anfragen von Unternehmen, mit denen Sie nichts zu tun haben? Das kann ein Hinweis auf Identitätsmissbrauch sein.
  • Stimmen Ihre Anschriften? Veraltete Adressen sind eine häufige Ursache für Verwechslungen.

Der beste Zeitpunkt dafür ist einige Wochen vor einem größeren Vorhaben – Wohnungssuche, Kreditantrag, Leasing. Was sich danach noch verbessern lässt, beschreibt der Ratgeber Bonität verbessern. Wie Sie vor einem Kreditvergleich eine reine Konditionsanfrage statt einer Kreditanfrage auslösen, steht im Lexikoneintrag Konditionsanfrage.

Tauchen in Ihrer Datenkopie Anfragen oder Verträge auf, die Sie nicht kennen, kann das auf Identitätsmissbrauch hindeuten. Was dann in den ersten 24 Stunden zu tun ist, beschreibt der Ratgeber Identitätsdiebstahl.

Im Handel arbeiten viele Shops mit spezialisierten Anbietern – mehr dazu unter Bonitätsprüfung beim Online-Kauf.

Bleibt ein falscher Eintrag stehen, hilft der Ratgeber Falscher Schufa-Eintrag: Schadensersatz weiter.

Für Unternehmen gelten eigene Skalen und Regeln: Firmenbonität.

Welche Grenzen das Datenschutzrecht allen Auskunfteien setzt, zeigt das SCHUFA-Urteil des EuGH.

Der Anspruch besteht gegenüber jeder Auskunftei, nicht nur gegenüber der SCHUFA: Auskunftsanspruch nach Artikel 15 DSGVO.

Häufige Fragen

Welche Auskunfteien gibt es in Deutschland?

Für Verbraucher vor allem die SCHUFA Holding AG in Wiesbaden, die infoscore Consumer Data GmbH in Baden-Baden aus der Experian-Gruppe, die CRIF GmbH in Karlsruhe und Hamburg sowie die Regis24 GmbH in Berlin. Creditreform ist eine Wirtschaftsauskunftei und sammelt Daten über Unternehmen und Selbstständige.

Ist die Selbstauskunft kostenlos?

Ja. Die Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO ist bei jeder Auskunftei kostenlos und muss grundsätzlich innerhalb eines Monats beantwortet werden. Kostenpflichtig sind nur die Nachweisprodukte, die Sie an Dritte weitergeben können.

Reicht es, nur die SCHUFA zu prüfen?

Nein. Die Auskunfteien tauschen ihre Daten nicht vollständig aus. Ein fehlerhafter Eintrag bei einer kleineren Auskunftei kann eine Bestellung oder einen Vertrag scheitern lassen, obwohl der SCHUFA-Score gut ist.

Was passiert mit Creditreform Boniversum?

Die Creditreform Boniversum GmbH wurde im September 2025 auf die infoscore Consumer Data GmbH verschmolzen, nachdem Experian sie übernommen hatte. Selbstauskunftsanfragen richten Sie seitdem an die infoscore Consumer Data.

Muss mir die Auskunftei erklären, wie mein Score zustande kommt?

Sie muss Ihnen die wesentliche Logik in verständlicher Form erläutern. Der EuGH hat 2023 entschieden, dass die Score-Berechnung eine automatisierte Entscheidung sein kann, wenn die Entscheidung eines Unternehmens maßgeblich darauf beruht. Die vollständige Berechnungsformel müssen Auskunfteien aber nicht offenlegen.

Quellen

  1. Scoring mit Kundendaten: So verlangen Sie Auskunft bei Schufa & Co. (abgerufen am 21.09.2026) – Verbraucherzentrale
  2. Selbstauskunft der infoscore Consumer Data GmbH, Baden-Baden (abgerufen am 21.09.2026) – Experian Deutschland
  3. Verschmelzung der Creditreform Boniversum mit der infoscore Consumer Data, September 2025 (abgerufen am 21.09.2026) – Datenanfragen.de e.V.
  4. CRIF GmbH: Selbstauskunft für Privatpersonen (abgerufen am 21.09.2026) – CRIF GmbH
  5. EuGH, Urteil vom 07.12.2023, C-634/21 – SCHUFA-Scoring und Art. 22 DSGVO (abgerufen am 21.09.2026) – CMS Deutschland
Wolfgang Peters

Autor:in

Wolfgang Peters

Finanzredakteur · Studium Journalismus, Redakteur

Als studierter Journalist und Redakteur mit über 20 Jahren Erfahrung beschäftige ich mich intensiv mit den Finanzen. Bei kreditfrage.com bereite ich komplexe Fragen rund um das Thema Finanzen so auf, dass sie…

Michael Müller

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Michael Müller

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Als Anwalt für Finanzrecht beschäftige ich mich seit 20 Jahren mit rechtlichen Fragestellungen rund um Finanzen, Kredite und Banken. Bei kreditfrage.com bringe ich meine juristische Erfahrung ein, um finanzrechtliche Themen verständlich aufzubereiten…

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