Finanzlexikon
Kreditwürdigkeitsprüfung
Kreditwürdigkeitsprüfung: Gesetzlich vorgeschriebene Prüfung, ob ein Darlehensnehmer den Kredit voraussichtlich zurückzahlen kann.
Sie ist in § 505a BGB geregelt und wird ab 20. November 2026 strenger.
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