Zum Inhalt springen

Finanzlexikon

Kreditwürdigkeitsprüfung

Kreditwürdigkeitsprüfung: Gesetzlich vorgeschriebene Prüfung, ob ein Darlehensnehmer den Kredit voraussichtlich zurückzahlen kann.

Sie ist in § 505a BGB geregelt und wird ab 20. November 2026 strenger.

Mehr dazu: zum passenden Ratgeber.

← Alle Begriffe von A bis Z