Zum Inhalt springen

Geoscoring: Wann die Wohnadresse in die Bonität einfließen darf

Nicht verboten, aber streng geregelt: § 31 Abs. 1 BDSG untersagt den reinen Adressscore und verlangt eine vorherige, dokumentierte Unterrichtung.

Gleiches Einkommen, gleiche Zahlungshistorie, andere Straße – und der Kredit wird teurer. Geoscoring nennt man das: die Bewertung einer Person anhand von Daten über ihre Nachbarschaft. Das deutsche Recht verbietet es nicht vollständig, hängt aber zwei Bedingungen daran, die in der Praxis häufig verletzt werden.

Was § 31 BDSG verlangt

§ 31 Abs. 1 BDSG erlaubt Scoring nur unter vier Voraussetzungen. Zwei davon betreffen Anschriftendaten unmittelbar:

  1. Die Vorschriften des Datenschutzrechts wurden eingehalten.
  2. Die genutzten Daten sind unter Zugrundelegung eines wissenschaftlich anerkannten mathematisch-statistischen Verfahrens nachweisbar erheblich für die Berechnung.
  3. Für die Berechnung wurden nicht ausschließlich Anschriftendaten genutzt.
  4. Im Fall der Nutzung von Anschriftendaten wurde die betroffene Person vor der Berechnung des Wahrscheinlichkeitswerts über die vorgesehene Nutzung dieser Daten unterrichtet; die Unterrichtung ist zu dokumentieren.

Daraus folgt eine klare Zweiteilung. Ein Score, der nur aus der Wohnlage gebildet wird, ist rechtswidrig – Nummer 3. Ein Score, der die Wohnlage als einen Faktor unter vielen verwendet, ist zulässig, aber nur mit vorheriger, dokumentierter Unterrichtung – Nummer 4. Und zwar vor der Berechnung, nicht erst in der Datenschutzerklärung des Vertrags oder auf Nachfrage.

Die Dokumentationspflicht ist Ihr Hebel: Wer Anschriftendaten nutzt, muss belegen können, dass und wann unterrichtet wurde. Fehlt dieser Beleg, fehlt die Erlaubnis.

Wer so etwas überhaupt nutzt

Anschriftenbezogene Merkmale stammen meist nicht von der klassischen Kreditauskunft, sondern von Anbietern mikrogeografischer Daten: Zahlungsstatistiken, Kaufkraftindizes und Soziostrukturdaten, aggregiert auf Straßenabschnitte oder Häuserblocks. Eingesetzt werden sie typischerweise dort, wo es schnell gehen muss und keine vollständige Prüfung erfolgt:

  • Zahlungsarten im Online-Handel – Rechnungskauf verfügbar oder nicht, siehe Bonitätsprüfung beim Online-Kauf.
  • Versandhandel und Abonnements, bei Erstbestellungen ohne Vorgeschichte.
  • Mobilfunk- und Energieanbieter bei der Entscheidung über Vorkasse oder Kaution.
  • Vermieter, bei denen die Wohnlage der Vorwohnung in die Auswahl einfließt – dazu Mieterselbstauskunft.

Bei Banken spielt die Anschrift für die eigentliche Kreditwürdigkeitsprüfung eine untergeordnete Rolle, weil dort Einkommen, Verpflichtungen und Zahlungshistorie vorliegen. Je dünner die individuelle Datenlage, desto größer das Gewicht der Umgebung.

Forderungsdaten: der zweite Teil der Vorschrift

§ 31 Abs. 2 BDSG regelt, welche Forderungen überhaupt in einen Auskunfteiscore einfließen dürfen. Zulässig sind nur fällige, nicht erbrachte Leistungen, die

  1. durch rechtskräftiges oder vorläufig vollstreckbares Urteil festgestellt sind oder für die ein Schuldtitel nach § 794 ZPO vorliegt,
  2. nach § 178 InsO festgestellt und im Prüfungstermin nicht bestritten wurden,
  3. der Schuldner ausdrücklich anerkannt hat,
  4. zweimal schriftlich gemahnt wurden, wobei die erste Mahnung mindestens vier Wochen zurückliegt, der Schuldner zuvor – frühestens bei der ersten Mahnung – über eine mögliche Einmeldung unterrichtet wurde und die Forderung nicht bestritten hat, oder
  5. deren Vertragsverhältnis wegen Zahlungsrückständen fristlos kündbar ist und der Schuldner zuvor über die mögliche Einmeldung unterrichtet wurde.

Praktisch die wichtigste Zeile ist Nummer 4 Buchstabe d: Ein Bestreiten verhindert die Einmeldung. Wer eine Forderung für unberechtigt hält, sollte das schriftlich und nachweisbar erklären, nicht nur telefonisch diskutieren. Mehr zum Umgang mit fehlerhaften Einträgen unter SCHUFA-Negativeintrag und falscher SCHUFA-Eintrag.

Wie Sie herausfinden, ob Ihre Adresse mitgerechnet wurde

  1. Datenkopie nach Art. 15 DSGVO bei der Auskunftei und beim Unternehmen anfordern, das die Entscheidung getroffen hat. Fragen Sie ausdrücklich nach den Kategorien der verwendeten Daten und nach der Logik – dazu Auskunftsanspruch nach der DSGVO.
  2. Nach der Unterrichtung fragen: Wann und wie wurde ich über die vorgesehene Nutzung von Anschriftendaten unterrichtet, und wie ist das dokumentiert? Diese Frage zielt direkt auf § 31 Abs. 1 Nr. 4 BDSG.
  3. Nach der Erheblichkeit fragen: Nummer 2 verlangt ein wissenschaftlich anerkanntes Verfahren und nachweisbare Erheblichkeit der Daten. Eine pauschale Berufung auf Branchenüblichkeit genügt dem nicht.
  4. Die eigenen Daten prüfen: Alte oder falsche Adressen sind ein häufiger Fehler. Die kostenlose Auskunft zeigt sie – siehe SCHUFA-Auskunft kostenlos; welche Stellen es neben der großen Auskunftei gibt, steht unter Auskunfteien.
  5. Bei Ablehnung die Begründung verlangen. Was dann gilt und wie Sie weiter vorgehen, steht unter Kreditantrag abgelehnt.
  6. Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde des Landes, in dem das Unternehmen sitzt – kostenlos und ohne Anwalt, und bei fehlender Dokumentation ein wirksamer Weg.

Dass ein Score nicht bloß eine Vorbereitungshandlung ist, sondern unter Umständen selbst eine automatisierte Entscheidung im Sinne der DSGVO darstellt, hat der Europäische Gerichtshof entschieden – die Einordnung und ihre Folgen unter SCHUFA-Scoring-Urteil.

Was Sie selbst beeinflussen können

Die Wohnlage ändert man nicht wegen eines Scores. Alles andere schon – und individuelle Merkmale wiegen schwerer als die Umgebung, sobald sie vorhanden sind:

  • Adressdaten konsistent halten. Mehrere parallel gespeicherte Anschriften sind ein eigenständiges negatives Merkmal. Melden Sie Umzüge aktiv auch den Auskunfteien.
  • Konten und Verträge aufräumen, bevor Sie etwas Größeres beantragen – Hinweise unter Bonität verbessern.
  • Nur Konditionenanfragen stellen, nicht Kreditanfragen – siehe Konditionenanfrage.
  • Bei Online-Käufen nicht blind klicken: Wird Ihnen Rechnungskauf verweigert, lohnt eine Nachfrage, ob die Entscheidung auf Anschriftendaten beruht. Viele Händler können diese Frage nicht beantworten – was für sich genommen aussagekräftig ist.
  • Score-Zusammensetzung prüfen: Welche Merkmale offiziell einfließen, steht unter SCHUFA-Score.

Wichtig zum Schluss: § 31 BDSG verbietet Geoscoring nicht. Er verbietet den reinen Adressscore und verlangt für jede Nutzung von Anschriftendaten eine vorherige, dokumentierte Unterrichtung. Wer beides abfragt, erfährt oft mehr über die Entscheidung als über die eigene Adresse.

Besonders häufig trifft das Versorger und Mobilfunkanbieter bei Neukunden – die Regeln dort unter Vorkasse und Kaution.

Auch im Bewerbungsverfahren muss der Score den Anforderungen des § 31 BDSG genügen – dazu Bonitätsprüfung durch den Arbeitgeber.

Welche Scores Unternehmen tatsächlich abfragen, zeigt Branchenscore.

Häufige Fragen

Ist Geoscoring in Deutschland erlaubt?

Teilweise. § 31 Abs. 1 Nr. 3 BDSG verbietet einen Score, der ausschließlich aus Anschriftendaten gebildet wird. Fließen sie als ein Faktor unter mehreren ein, ist das zulässig – aber nur, wenn die betroffene Person nach Nr. 4 vorher unterrichtet wurde und die Unterrichtung dokumentiert ist.

Wann muss ich über die Nutzung meiner Adresse informiert werden?

Vor der Berechnung des Wahrscheinlichkeitswerts. Eine Information erst im Vertrag, in der Datenschutzerklärung nach der Entscheidung oder auf Nachfrage genügt dem Wortlaut des § 31 Abs. 1 Nr. 4 BDSG nicht. Zusätzlich muss das Unternehmen die Unterrichtung dokumentieren.

Wie finde ich heraus, ob meine Adresse in die Bewertung eingeflossen ist?

Mit einer Datenkopie nach Art. 15 DSGVO bei der Auskunftei und beim entscheidenden Unternehmen, ergänzt um zwei gezielte Fragen: Wann und wie wurde ich über die Nutzung von Anschriftendaten unterrichtet, und wie ist das dokumentiert? Beides ist kostenlos.

Wer nutzt solche Daten überhaupt?

Vor allem Stellen, die schnell und ohne vollständige Prüfung entscheiden: Online-Händler bei der Freigabe von Rechnungskauf, Versandhandel und Abonnements bei Erstbestellungen, Mobilfunk- und Energieanbieter bei Vorkasse oder Kaution, teils Vermieter. Bei Banken spielt die Anschrift eine geringere Rolle, weil dort individuelle Daten vorliegen.

Was kann ich tun, wenn mir Rechnungskauf verweigert wird?

Fragen Sie das Unternehmen, ob die Entscheidung auf Anschriftendaten beruht und wann Sie darüber unterrichtet wurden. Können diese Fragen nicht beantwortet werden, können Sie kostenlos Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtsbehörde des Bundeslandes einlegen, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat.

Welche Forderungen dürfen überhaupt in einen Score einfließen?

Nur die in § 31 Abs. 2 BDSG genannten: titulierte Forderungen, im Insolvenzverfahren festgestellte, ausdrücklich anerkannte, solche nach zwei schriftlichen Mahnungen mit Vier-Wochen-Abstand und Vorab-Unterrichtung, sofern nicht bestritten, sowie solche aus fristlos kündbaren Verträgen nach Vorab-Unterrichtung.

Hilft ein Umzug beim Score?

Darauf sollte man nicht bauen. Wirksamer ist, die eigenen Daten konsistent zu halten: Mehrere parallel gespeicherte Anschriften sind ein eigenes negatives Merkmal. Melden Sie Umzüge aktiv auch den Auskunfteien und prüfen Sie die gespeicherten Adressen in der kostenlosen Auskunft.

Quellen

  1. § 31 BDSG – Schutz des Wirtschaftsverkehrs bei Scoring und Bonitätsauskünften (abgerufen am 02.10.2026) – Bundesministerium der Justiz
  2. Art. 15 DSGVO – Auskunftsrecht der betroffenen Person (abgerufen am 02.10.2026) – Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union
Stefanie Michels

Autor:in

Stefanie Michels

Private Banking Finanzplanerin · Gelernte Bankkauffrau, Finanzplanerin

Als gelernte Bankkauffrau und Finanzplanerin im Private Banking verfüge ich über 12 Jahre Erfahrung im Finanzbereich. Bei kreditfrage.com bringe ich meine Praxiserfahrung ein, um komplexe Themen rund um Finanzplanung, Kredite und private…

Stefan Tietz

Fachlich geprüft von

Stefan Tietz

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht · Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht verfüge ich über 25 Jahre Erfahrung mit rechtlichen Fragestellungen rund um Banken, Finanzierungen und Kapitalanlagen. Bei kreditfrage.com bringe ich meine juristische Expertise ein, um komplexe rechtliche…

Alle Inhalte entstehen nach unseren redaktionellen Richtlinien und werden vor Veröffentlichung fachlich geprüft.