„Bitte nicht zu viele Kredite vergleichen, das kostet Ihren Score“ – dieser Satz ist halb richtig. Es kommt darauf an, welche Anfrage die Bank bei der Auskunftei stellt. Zwischen „Anfrage Kredit“ und „Anfrage Kreditkonditionen“ liegt der ganze Unterschied.
Zwei Arten von Anfragen
| Anfrage Kreditkonditionen | Anfrage Kredit | |
|---|---|---|
| Zweck | Unverbindliches Angebot einholen | Konkreten Kreditantrag prüfen |
| Wirkung auf den Score | Keine | Wird berücksichtigt |
| Sichtbar für andere Banken | Nein | Ja, befristet |
| Typischer Anlass | Vergleichsportal, Konditionenabfrage bei der Hausbank | Unterschriebener Antrag, Autokauf beim Händler |
Die Unterscheidung ist Praxis der deutschen Auskunfteien, nicht Gesetz. Sie beruht aber auf einer gesetzlichen Vorgabe: Nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 BDSG ist die Verwendung eines Wahrscheinlichkeitswerts nur zulässig, wenn die genutzten Daten unter Zugrundelegung eines wissenschaftlich anerkannten mathematisch-statistischen Verfahrens nachweisbar für die Berechnung der Wahrscheinlichkeit des bestimmten Verhaltens erheblich sind.
Genau daran scheitert die Konditionenanfrage als Scoremerkmal: Dass jemand Angebote vergleicht, sagt nichts über seine Zahlungsfähigkeit aus. Dass jemand binnen weniger Wochen mehrere konkrete Kreditanträge stellt, kann dagegen ein Hinweis sein. Hinzu kommt der Grundsatz der Datenminimierung aus Artikel 5 Abs. 1 Buchst. c DSGVO: erhoben werden darf nur, was für den Zweck notwendig ist.
Wie Sie prüfen, was wirklich abgefragt wurde
Verlassen Sie sich nicht auf die Zusage im Vergleichsportal, sondern auf Ihre eigenen Daten. Die Auskunftei muss Ihnen nach Artikel 15 Abs. 1 DSGVO Auskunft erteilen – einschließlich der Empfänger, gegenüber denen die Daten offengelegt wurden (Buchstabe c) und der Herkunft der Daten (Buchstabe g). In der Datenkopie steht dann Zeile für Zeile, wer wann welche Anfrageart gestellt hat.
So gehen Sie vor:
- Vor dem Vergleich: Datenkopie anfordern und den Stand festhalten – wie das geht, steht unter Auskunftsanspruch nach Artikel 15 DSGVO und SCHUFA-Auskunft kostenlos.
- Beim Vergleich: Im Antragsformular nach der Anfrageart suchen. Seriöse Portale und Banken nennen sie ausdrücklich.
- Vier Wochen später: Erneut prüfen, welche Einträge hinzugekommen sind.
- Bei falscher Anfrageart: Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO verlangen – gegenüber der Bank und der Auskunftei.
Woran Sie eine saubere Abfrage erkennen
- Die Anfrageart steht im Formular, nicht nur in einer verlinkten Datenschutzerklärung.
- Es wird kein Antrag unterschrieben, sondern eine Anfrage gestellt. Wer bereits SEPA-Mandat und Auszahlungskonto angibt, stellt keine Konditionenanfrage mehr.
- Das Ergebnis ist ausdrücklich unverbindlich und enthält eine Zinsspanne – nicht einen festen Zins mit Zusage.
- Es gibt keine Bonitätsprüfung mit Unterlagen. Sobald Gehaltsnachweise verlangt werden, läuft die eigentliche Kreditwürdigkeitsprüfung.
Umgekehrt gilt: Wer ernsthaft einen Kredit aufnehmen will, muss am Ende eine echte Anfrage zulassen. Das ist kein Nachteil, sondern notwendig – ohne Prüfung darf die Bank nach § 505a BGB gar nicht vergeben.
Wo es trotzdem schiefgeht
Drei Konstellationen führen regelmäßig zu unerwarteten Einträgen:
| Situation | Was passiert |
|---|---|
| Finanzierung beim Autohändler | Mehrere Autobanken werden parallel angefragt – häufig als echte Kreditanfrage. Fragen Sie vorher nach und lassen Sie sich die Anfrageart schriftlich geben. Hintergründe unter Händlerfinanzierung. |
| Mobilfunk-, Strom- und Ratenkauf | Hier wird keine Kreditanfrage gestellt, sondern eine Bonitätsauskunft eingeholt – siehe Bonitätsprüfung beim Online-Kauf. |
| Dispo- oder Limiterhöhung | Gilt als Kreditentscheidung und löst in der Regel eine echte Anfrage aus – bei Karten siehe Kreditkartenlimit. |
Was wirklich am Score dreht
Die Anfrageart ist ein Nebenschauplatz. Entscheidend sind die harten Merkmale: offene Forderungen nach § 31 Abs. 2 BDSG, die Zahl laufender Kredite, die Dauer der Kontoverbindungen und die Anschriftenhistorie. Wie Sie dort ansetzen, steht unter Bonität verbessern und SCHUFA-Score.
Praktisch heißt das: Vergleichen Sie so viel Sie wollen, solange die Anfrageart stimmt. Ein Kreditvergleich über mehrere Anbieter ist der wirksamste Hebel auf den Zins – und der Zinsunterschied zwischen zwei Angeboten übersteigt jeden denkbaren Scoreeffekt um ein Vielfaches. Den Vergleichsmaßstab liefert der effektive Jahreszins; nachrechnen können Sie mit dem Rechner für den effektiven Jahreszins.
Und wenn ein Antrag abgelehnt wurde: Die Ablehnung selbst wird nicht an die Auskunftei gemeldet. Was stattdessen passiert, erklärt Kreditantrag abgelehnt.
Neben Anfragen werden auch abgeschlossene Verträge gespeichert: Positivdaten.
Gleicher Score, unterschiedliche Annahmegrenzen – dazu Branchenscore.
Häufige Fragen
Schadet jeder Kreditvergleich meinem Score?
Nein. Nur eine „Anfrage Kredit“ wird im Score berücksichtigt. Eine „Anfrage Kreditkonditionen“ bleibt ohne Wirkung und ist für andere Banken nicht sichtbar. Entscheidend ist, welche Anfrageart das Portal oder die Bank stellt.
Steht das so im Gesetz?
Die Bezeichnungen sind Praxis der Auskunfteien. Die Unterscheidung folgt aber aus § 31 Abs. 1 Nr. 2 BDSG: In den Wahrscheinlichkeitswert dürfen nur Daten einfließen, die nachweisbar für die Prognose des Verhaltens erheblich sind – und ein Angebotsvergleich ist das nicht.
Wie finde ich heraus, was abgefragt wurde?
Über Ihre Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO. Dort sind nach Buchstabe c die Empfänger und nach Buchstabe g die Herkunft der Daten anzugeben; die Anfragen stehen mit Datum und Art einzeln aufgeführt.
Was tue ich, wenn die falsche Anfrageart gemeldet wurde?
Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO verlangen – und zwar sowohl bei der Bank, die gemeldet hat, als auch bei der Auskunftei. Legen Sie das Antragsformular bei, aus dem die vereinbarte Anfrageart hervorgeht.
Woran erkenne ich eine echte Konditionenanfrage?
Es wird kein Antrag unterschrieben, kein SEPA-Mandat und kein Auszahlungskonto abgefragt, und das Ergebnis ist eine unverbindliche Zinsspanne. Sobald Gehaltsnachweise verlangt werden, läuft die eigentliche Kreditwürdigkeitsprüfung.
Wird eine Ablehnung gemeldet?
Nein, die Ablehnung selbst wird nicht an die Auskunftei übermittelt. Gespeichert wird die Anfrage, nicht deren Ergebnis.
Quellen
- § 31 BDSG – Schutz des Wirtschaftsverkehrs bei Scoring und Bonitätsauskünften (abgerufen am 01.10.2026) – Bundesministerium der Justiz
- Artikel 15 DSGVO – Auskunftsrecht der betroffenen Person, Verordnung (EU) 2016/679 (abgerufen am 01.10.2026) – Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union

