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Bonitätsauskunft für Vermieter: Welche Sie brauchen

Welcher Bonitätsnachweis für die Wohnungsbewerbung taugt, was er kostet, ab welcher Phase der Vermieter ihn überhaupt verlangen darf und welche Fragen Sie nicht beantworten müssen.

Welche Auskunft der Vermieter wirklich bekommen darf

Für die Wohnungssuche brauchen Sie nicht Ihre vollständige SCHUFA-Akte, sondern einen Nachweis, der nur mietrelevante Informationen enthält. Der Unterschied ist wichtig – und er kostet Geld.

Dokument Preis Inhalt Für den Vermieter geeignet
Datenkopie nach Art. 15 DSGVO kostenlos alle zu Ihnen gespeicherten Daten, inklusive Anfragen und Vertragsdetails nein – enthält weit mehr, als der Vermieter wissen darf
SCHUFA-BonitätsCheck 29,95 € einmalig digitales Zertifikat als PDF, nur vertragsrelevante Angaben, 60 Tage teilbar ja
SCHUFA-BonitätsAuskunft 29,95 € einmalig zweiteilig: ein Dokument zur Weitergabe, eines für Sie ja
meineSCHUFA kompakt 4,95 € im Monat laufender Zugang samt tagesaktuellem Score ja, aber mit zwölf Monaten Mindestlaufzeit

Stand: 20.09.2026. Die kostenlose Datenkopie ist Ihr gutes Recht und sinnvoll, um eigene Einträge zu prüfen – geben Sie sie aber nicht an Vermieter weiter. Wie Sie sie anfordern, steht unter SCHUFA-Auskunft kostenlos.

Wann der Vermieter fragen darf – und wann nicht

Das ist der Punkt, an dem die meisten Wohnungsbesichtigungen gegen den Datenschutz verstoßen. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden hat in ihrer Orientierungshilfe vom 24. Januar 2024 drei Phasen unterschieden, in denen jeweils unterschiedlich viel gefragt werden darf:

Phase Zeitpunkt Was zulässig ist
A Besichtigungstermin nur Name, Vorname und Anschrift; bei öffentlich geförderten Wohnungen zusätzlich der Wohnberechtigungsschein
B nachdem Sie Ihr Mietinteresse erklärt haben Zahl der Haushaltsangehörigen, Arbeitgeber, Beruf, Nettoeinkommen, Haustiere, laufende Insolvenzverfahren sowie Räumungstitel der letzten fünf Jahre
C erst nachdem der Vermieter sich für Sie entschieden hat, unmittelbar vor Vertragsschluss Einkommensnachweise wie Gehaltsabrechnung, Kontoauszüge oder Steuerbescheid – und erst hier der Bonitätsnachweis

Praktisch heißt das: Der Stapel Unterlagen, den viele Interessenten schon zur Besichtigung mitbringen, darf dort gar nicht verlangt werden. Die Datenschutzbehörden halten auch eine Einwilligungserklärung für ungeeignet, weil auf einem angespannten Wohnungsmarkt keine freiwillige Entscheidung vorliegt.

In der Realität liegen Sie mit dieser Rechtslage allein gegen den Markt: Wer die Unterlagen nicht vorlegt, bekommt die Wohnung meist nicht. Nutzen Sie die Orientierungshilfe deshalb vor allem, um zu entscheiden, was Sie wann herausgeben – und um bei offensichtlich unzulässigen Fragebögen zu widersprechen.

Fragen, die Sie nicht wahrheitsgemäß beantworten müssen

  • Familienplanung, Schwangerschaft, Partnerschaft
  • Religionszugehörigkeit, Parteimitgliedschaft, Gewerkschaftszugehörigkeit
  • Vorstrafen ohne Bezug zum Mietverhältnis
  • Krankheiten
  • Mitgliedschaft in einem Mieterverein

Auf unzulässige Fragen dürfen Sie falsch antworten, ohne dass der Vermieter den Vertrag später deshalb anfechten kann. Bei zulässigen Fragen – insbesondere zum Einkommen und zu Räumungstiteln – gilt das nicht: Eine Falschangabe kann eine Kündigung rechtfertigen.

Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Viele Vermieter verlangen zusätzlich eine Bestätigung des Vorvermieters, dass keine Mietschulden offen sind. Darauf haben Sie jedoch keinen Anspruch: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Vermieter über die Quittung für empfangene Mietzahlungen hinaus nicht verpflichtet ist, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung auszustellen (BGH, Az. VIII ZR 238/08). Der Grund: Die Bescheinigung wirkt wie ein Verzicht und verschlechtert die Beweislage des alten Vermieters.

Alternativen, wenn der Vorvermieter nicht mitspielt: Kontoauszüge der letzten Monate mit den Mietzahlungen, eine Quittung über die geleisteten Zahlungen – auf die haben Sie einen Anspruch – oder die Rückzahlung der Kaution als Beleg. Für die Zukunft lässt sich eine entsprechende Klausel im neuen Mietvertrag vereinbaren.

Vorbereitung: so gehen Sie vor

  • Vier bis sechs Wochen vor der Suche die kostenlose Datenkopie anfordern und auf Fehler prüfen. Falsche oder erledigte Einträge lassen sich löschen – wie das geht, steht unter SCHUFA-Eintrag löschen.
  • Erst danach den kostenpflichtigen Bonitätsnachweis bestellen. Er bildet den Stand zum Bestelltag ab; eine vorher korrigierte Akte sieht besser aus.
  • Score im Blick behalten: Was ihn beeinflusst, erklärt der Ratgeber Bonität verbessern.
  • Nicht auf Vorrat streuen: Geben Sie den Nachweis erst heraus, wenn ein konkretes Interesse an Ihnen besteht. Ein PDF ist beliebig kopierbar.
  • Unterlagen schwärzen: Auf Kontoauszügen dürfen Sie alles unkenntlich machen, was nicht die Miethöhe und den Zahlungseingang betrifft.

Wenn der Eintrag negativ ist

Ein Negativmerkmal bedeutet nicht automatisch eine Absage. Hilfreich sind dann: ein höheres Mietangebot ist es meist nicht, wohl aber eine Bürgschaft von Angehörigen, eine Mietkautionsversicherung, der Nachweis eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses oder eine offene Erklärung des Eintrags mitsamt Beleg über die Erledigung. Was bei negativen Einträgen sonst noch möglich ist, steht unter SCHUFA-Eintrag löschen und Kredit trotz negativer SCHUFA.

Welche Fragen der Vermieter überhaupt stellen darf und wann, steht unter Mieterselbstauskunft.

Häufige Fragen

Welche SCHUFA-Auskunft braucht der Vermieter?

Einen Bonitätsnachweis, der nur vertragsrelevante Angaben enthält – etwa den SCHUFA-BonitätsCheck oder die SCHUFA-BonitätsAuskunft für jeweils 29,95 Euro. Die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO enthält Ihre komplette Akte und gehört nicht in fremde Hände.

Ist die SCHUFA-Auskunft für den Vermieter kostenlos?

Nein. Kostenlos ist nur die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO, die Sie einmal jährlich anfordern können – und die für die Weitergabe ungeeignet ist. Der Nachweis zur Vorlage beim Vermieter kostet 29,95 Euro einmalig (Stand: 20.09.2026).

Darf der Vermieter beim Besichtigungstermin eine Bonitätsauskunft verlangen?

Nach der Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden vom 24. Januar 2024 nicht. In dieser Phase sind nur Name, Vorname und Anschrift zulässig. Bonitätsnachweise und Einkommensbelege darf der Vermieter erst verlangen, wenn er sich für Sie entschieden hat und der Vertrag unmittelbar bevorsteht.

Muss ich alle Fragen im Mieterfragebogen beantworten?

Nein. Fragen zu Familienplanung, Religion, Parteizugehörigkeit, Krankheiten oder zur Mitgliedschaft in einem Mieterverein sind unzulässig – hier dürfen Sie falsch antworten, ohne eine Anfechtung befürchten zu müssen. Bei zulässigen Fragen zu Einkommen oder Räumungstiteln kann eine Falschangabe dagegen eine Kündigung rechtfertigen.

Habe ich Anspruch auf eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?

Nein. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Vermieter über eine Quittung für empfangene Mietzahlungen hinaus nicht verpflichtet ist, eine solche Bescheinigung auszustellen. Als Beleg dienen stattdessen Kontoauszüge oder die Quittung selbst.

Quellen

  1. DSK-Orientierungshilfe zur Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressent:innen, 24.01.2024 (abgerufen am 20.09.2026) – Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder
  2. SCHUFA-BonitätsCheck: Leistungsumfang und Preis (abgerufen am 20.09.2026) – SCHUFA Holding AG
  3. Art. 15 DSGVO – Auskunftsrecht der betroffenen Person (abgerufen am 20.09.2026) – Europäische Union
  4. BGH, Az. VIII ZR 238/08 – keine Pflicht zur Mietschuldenfreiheitsbescheinigung (abgerufen am 20.09.2026) – Berliner MieterGemeinschaft e.V.
Wolfgang Peters

Autor:in

Wolfgang Peters

Finanzredakteur · Studium Journalismus, Redakteur

Als studierter Journalist und Redakteur mit über 20 Jahren Erfahrung beschäftige ich mich intensiv mit den Finanzen. Bei kreditfrage.com bereite ich komplexe Fragen rund um das Thema Finanzen so auf, dass sie…

Alois Herrmann

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