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Finanzlexikon

Quittung

Quittung: Schriftliche Bestätigung, dass eine Zahlung beim Gläubiger angekommen ist.

Wer zahlt, kann gegen Empfang der Leistung ein schriftliches Empfangsbekenntnis verlangen (§ 368 BGB). Besteht ein rechtliches Interesse, auch in anderer Form.

Bei Barzahlungen an Vermieter oder Inkassobüros ist die Quittung oft der einzige Nachweis, dass die Forderung erledigt ist – ohne sie steht Aussage gegen Aussage.

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