Finanzlexikon
Basiskonto
Basiskonto: Girokonto mit grundlegenden Funktionen, auf das jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU Anspruch hat.
Der Anspruch ist in § 31 Zahlungskontengesetz geregelt und besteht unabhängig von der Bonität.
Mehr dazu: zum passenden Ratgeber.