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Finanzlexikon

Basiskonto

Basiskonto: Girokonto mit grundlegenden Funktionen, auf das jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU Anspruch hat.

Der Anspruch ist in § 31 Zahlungskontengesetz geregelt und besteht unabhängig von der Bonität.

Mehr dazu: zum passenden Ratgeber.

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