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Finanzlexikon

Hinzurechnung

Hinzurechnung: Korrektur des Gewinns bei der Gewerbesteuer, durch die ein Teil der Finanzierungskosten wieder belastet wird.

Dem Gewinn wird ein Viertel der Summe aus Zinsen, Renten, Gewinnanteilen stiller Gesellschafter, einem Fünftel der Leasingraten für bewegliche und der Hälfte der Mieten für unbewegliche Wirtschaftsgüter sowie einem Viertel der Lizenzaufwendungen hinzugerechnet (§ 8 Nr. 1 GewStG).

Gerechnet wird nur, soweit die Summe 200.000 Euro übersteigt. Leasing wirkt deshalb deutlich schwächer als ein Darlehen.

Mehr dazu: zum passenden Ratgeber.

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