Finanzlexikon
Istversteuerung
Istversteuerung: Berechnung der Umsatzsteuer erst nach Zahlungseingang statt nach Rechnungsstellung.
§ 20 UStG erlaubt dem Finanzamt, auf Antrag die Berechnung der Steuer nach den vereinnahmten statt nach den vereinbarten Entgelten zu gestatten – unter anderem, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr nicht mehr als 800.000 Euro betragen hat, wenn der Unternehmer von der Buchführungspflicht befreit ist oder soweit er Umsätze aus einer freiberuflichen Tätigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausführt.
Der Liquiditätseffekt ist erheblich: Bei der Regelbesteuerung ist die Umsatzsteuer mit Leistungserbringung fällig, also oft lange vor Zahlungseingang. Wer auf lange Zahlungsziele angewiesen ist, sollte den Antrag stellen.
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