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Finanzlexikon

Notaranderkonto

Notaranderkonto: Treuhandkonto, über das der Kaufpreis beim Immobilienkauf abgewickelt werden kann.

Der Regelfall beim Immobilienkauf ist heute die Direktzahlung: Der Notar teilt mit, dass alle Voraussetzungen vorliegen (Fälligkeitsmitteilung), und Sie überweisen den Kaufpreis unmittelbar an die Verkäuferseite. Ein Notaranderkonto wird nur eingerichtet, wenn dafür ein berechtigtes Sicherungsinteresse besteht.

Typische Fälle sind eine gestaffelte Kaufpreiszahlung, die Ablösung mehrerer Grundpfandrechte oder der Kauf aus einer komplizierten Eigentümerkonstellation. Das Konto kostet zusätzliche Notargebühren – wer es ohne Anlass verlangt, zahlt drauf.

Mehr dazu: zum passenden Ratgeber.

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