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Finanzlexikon

Sicherungsübereignung

Sicherungsübereignung: Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache als Kreditsicherheit, ohne sie herauszugeben.

Eigentum an beweglichen Sachen geht durch Einigung und Übergabe über (§ 929 BGB). Die Übergabe kann durch ein Besitzmittlungsverhältnis ersetzt werden, bei dem der Erwerber mittelbaren Besitz erlangt (§ 930 BGB).

Genau das ist die Sicherungsübereignung: Die Bank wird Eigentümerin, das Fahrzeug bleibt bei Ihnen. Verkaufen können Sie es erst nach Freigabe.

Mehr dazu: zum passenden Ratgeber.

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