Finanzlexikon
Sondervorauszahlung
Sondervorauszahlung: Vorauszahlung in Höhe eines Elftels der Vorjahresvorauszahlungen, die Monatszahler für die Dauerfristverlängerung leisten müssen.
Nach § 47 Abs. 1 UStDV wird die Fristverlängerung bei Unternehmern, die monatlich voranmelden, nur unter der Auflage gewährt, dass sie eine Sondervorauszahlung entrichten; sie beträgt ein Elftel der Summe der Vorauszahlungen für das vorangegangene Kalenderjahr. Quartalszahler sind davon nicht betroffen.
Die Sondervorauszahlung ist selbst zu berechnen, anzumelden und gleichzeitig zu entrichten (§ 48 Abs. 1 UStDV) und wird bei der Vorauszahlung für den letzten Voranmeldungszeitraum des Jahres angerechnet (§ 48 Abs. 4 UStDV).
Mehr dazu: zum passenden Ratgeber.