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Finanzlexikon

Steuermesszahl

Steuermesszahl: Prozentsatz, mit dem aus dem Gewerbeertrag der Steuermessbetrag berechnet wird.

Die Steuermesszahl für den Gewerbeertrag beträgt 3,5 Prozent (§ 11 Abs. 2 GewStG). Der Gewerbeertrag wird zuvor auf volle 100 Euro abgerundet.

Natürliche Personen und Personengesellschaften erhalten zusätzlich einen Freibetrag von 24.500 Euro; Kapitalgesellschaften nicht. Auf den Messbetrag wendet die Gemeinde ihren Hebesatz an.

Mehr dazu: zum passenden Ratgeber.

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