Finanzlexikon
Steuermesszahl
Steuermesszahl: Prozentsatz, mit dem aus dem Gewerbeertrag der Steuermessbetrag berechnet wird.
Die Steuermesszahl für den Gewerbeertrag beträgt 3,5 Prozent (§ 11 Abs. 2 GewStG). Der Gewerbeertrag wird zuvor auf volle 100 Euro abgerundet.
Natürliche Personen und Personengesellschaften erhalten zusätzlich einen Freibetrag von 24.500 Euro; Kapitalgesellschaften nicht. Auf den Messbetrag wendet die Gemeinde ihren Hebesatz an.
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