Zum Inhalt springen

Finanzlexikon

Umsatzsteuer-Voranmeldung

Umsatzsteuer-Voranmeldung: Regelmäßige Anmeldung der selbst berechneten Umsatzsteuer-Vorauszahlung beim Finanzamt.

Die Voranmeldung ist nach § 18 Abs. 1 UStG bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums elektronisch zu übermitteln; die Vorauszahlung ist am selben Tag fällig.

Voranmeldungszeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr. Betrug die Steuer des Vorjahres mehr als 9.000 Euro, ist es der Kalendermonat; bei nicht mehr als 2.000 Euro kann das Finanzamt von Voranmeldung und Vorauszahlung befreien. Neugründer melden im Jahr der Aufnahme und im Folgejahr monatlich an (§ 18 Abs. 2 UStG).

Mehr dazu: zum passenden Ratgeber.

← Alle Begriffe von A bis Z