Finanzlexikon
Verlustbescheinigung
Verlustbescheinigung: Bescheinigung der Bank über nicht ausgeglichene Verluste, damit sie bei anderen Instituten verrechnet werden können.
Banken verrechnen Gewinne und Verluste nur im eigenen Haus. Auf Verlangen stellen sie über den nicht ausgeglichenen Verlust eine Bescheinigung aus; der Verlustübertrag ins Folgejahr entfällt dann (§ 43a Abs. 3 Satz 4 EStG).
Der Antrag ist unwiderruflich und muss bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres zugehen (Satz 5). Ohne Bescheinigung erkennt das Finanzamt die Verrechnung nicht an.
Mehr dazu: zum passenden Ratgeber.