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Finanzlexikon

Widerrufsinformation

Widerrufsinformation: Pflichtangabe im Kreditvertrag über Frist, Ablauf und Folgen des Widerrufs.

Besteht ein Widerrufsrecht nach § 495 BGB, muss der Vertrag Angaben zur Frist und zu den übrigen Umständen des Widerrufs enthalten sowie den Hinweis auf die Pflicht, ein ausgezahltes Darlehen zurückzuzahlen und Zinsen zu vergüten. Der pro Tag zu zahlende Zinsbetrag ist anzugeben (Art. 247 § 6 Abs. 2 EGBGB).

Verwendet die Bank das gesetzliche Muster aus Anlage 7 oder 8 in hervorgehobener Form, gilt die Information als ordnungsgemäß. Fehler können die Widerrufsfrist offenhalten.

Mehr dazu: zum passenden Ratgeber.

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