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Finanzlexikon

Zahlungsinstrument

Zahlungsinstrument: Personalisiertes Instrument oder Verfahren, mit dem ein Zahlungsauftrag erteilt wird.

Die Legaldefinition steht in § 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes: Zahlungsinstrument ist jedes personalisierte Instrument oder Verfahren, dessen Verwendung zwischen Zahlungsdienstnutzer und Zahlungsdienstleister vereinbart wurde und das zur Erteilung eines Zahlungsauftrags verwendet wird.

Darunter fallen die Giro- und Kreditkarte, die Online-Banking-Zugangsdaten und auch das Smartphone mit einer hinterlegten Karte. Daran hängen die Pflichten des Nutzers (§ 675l BGB), die Pflichten des Zahlungsdienstleisters (§ 675m BGB) und die Haftungsgrenzen bei missbräuchlicher Nutzung (§ 675v BGB).

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