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Finanzlexikon

Abtretung

Abtretung: Vertragliche Übertragung einer Forderung vom bisherigen auf einen neuen Gläubiger.

Eine Forderung kann vom Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden; mit Abschluss des Vertrags tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen (§ 398 BGB). Die Zustimmung des Schuldners ist nicht erforderlich.

Im Kreditgeschäft ist die Abtretung der Standardweg beim Bankwechsel: Die Grundschuld wird nicht gelöscht, sondern an die neue Bank abgetreten – das kostet nur den halben Gebührensatz.

Mehr dazu: zum passenden Ratgeber.

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