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Finanzlexikon

Auflösungsbetrag

Auflösungsbetrag: Stand des Wohnförderkontos, der bei dessen Auflösung auf einmal zu versteuern ist.

Der Zulageberechtigte kann jederzeit in der Auszahlungsphase die Auflösung des Wohnförderkontos verlangen (§ 92a Abs. 2 Satz 6 EStG). Dieser Auflösungsbetrag wird nach § 22 Nr. 5 Satz 5 EStG nur zu 70 Prozent als Leistung erfasst – 30 Prozent bleiben steuerfrei.

Ein Auflösungsbetrag entsteht auch unfreiwillig: Wird die Selbstnutzung nicht nur vorübergehend aufgegeben, ist das Konto aufzulösen und der gesamte Stand im Jahr der Aufgabe zu versteuern (§ 92a Abs. 3 Satz 5 EStG) – dann ohne den Abschlag.

Mehr dazu: zum passenden Ratgeber.

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