Finanzlexikon
Auszahlungsphase
Auszahlungsphase: Zeitpunkt, ab dem ein Altersvorsorgevertrag Leistungen auszahlt; er bestimmt die Besteuerung des Wohnförderkontos.
Der Beginn der Auszahlungsphase ist der zwischen Anbieter und Zulageberechtigtem vereinbarte Zeitpunkt; er muss zwischen der Vollendung des 60. und des 68. Lebensjahres liegen. Ist kein Zeitpunkt vereinbart, gilt die Vollendung des 67. Lebensjahres (§ 92a Abs. 2 Satz 5 EStG).
Mit diesem Datum endet die jährliche Erhöhung des Wohnförderkontos um 2 Prozent, und der Verminderungsbetrag wird berechnet: der Stand geteilt durch die Jahre bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres.
Mehr dazu: zum passenden Ratgeber.