Finanzlexikon
Bezugsgröße
Bezugsgröße: Rechengröße der Sozialversicherung, von der zahlreiche Grenzwerte abgeleitet werden.
Die Bezugsgröße nach § 18 SGB IV beträgt 2026 bundeseinheitlich 3.955 Euro im Monat und 47.460 Euro im Jahr. Sie wird jährlich fortgeschrieben.
Praktische Bedeutung hat vor allem ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße: Es bildet die Einkommensgrenze für die beitragsfreie Familienversicherung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V – 2026 sind das 565,00 Euro monatlich.
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