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Finanzlexikon

Disagio

Disagio: Abschlag vom Nennbetrag eines Darlehens, der als vorausbezahlter Zins wirkt.

Beim Disagio zahlt die Bank weniger aus, als im Vertrag als Darlehenssumme steht – etwa 96 Prozent bei 4 Prozent Disagio. Der Sollzins sinkt dadurch optisch, die tatsächliche Belastung nicht.

Weil es sich um laufzeitabhängige Kosten handelt, geht das Disagio in die Berechnung des effektiven Jahreszinses nach § 16 PAngV ein. Vergleichen Sie Angebote deshalb nie über den Sollzins.

Mehr dazu: zum passenden Ratgeber.

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