Finanzlexikon
Drittschuldnererklärung
Drittschuldnererklärung: Auskunft der Bank oder des Arbeitgebers an den Gläubiger über eine gepfändete Forderung.
Auf Verlangen des Gläubigers hat der Drittschuldner binnen zwei Wochen ab Zustellung des Pfändungsbeschlusses zu erklären, ob er die Forderung anerkennt, ob Dritte Ansprüche erheben und ob bereits für andere Gläubiger gepfändet wurde (§ 840 Abs. 1 ZPO).
Anzugeben ist auch, ob es sich um ein Pfändungsschutzkonto oder ein Gemeinschaftskonto handelt. Die Erklärung zeigt dem Gläubiger, ob sich die Pfändung überhaupt lohnt.
Mehr dazu: zum passenden Ratgeber.