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Finanzlexikon

Eigentümergrundschuld

Eigentümergrundschuld: Grundschuld, die dem Eigentümer des Grundstücks selbst zusteht.

Vereinigen sich Recht und Eigentum in einer Person, ohne dass dem Eigentümer auch die Forderung zusteht, verwandelt sich die Hypothek in eine Grundschuld (§ 1177 Abs. 1 BGB). Nach Ablösung eines Darlehens kann die Grundschuld so beim Eigentümer verbleiben.

Das ist kein Mangel, sondern oft die günstigere Wahl: Die stehengelassene Grundschuld lässt sich später abtreten, statt sie zu löschen und neu eintragen zu lassen.

Mehr dazu: zum passenden Ratgeber.

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