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Finanzlexikon

Energieausweis

Energieausweis: Dokument, das die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes ausweist und zehn Jahre gilt.

Der Energieausweis dient dem überschlägigen Vergleich von Gebäuden und wird entweder als Bedarfs- oder als Verbrauchsausweis ausgestellt (§ 79 GEG). Der Bedarfsausweis beruht auf einer technischen Berechnung, der Verbrauchsausweis auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der Vorjahre – und damit auch auf dem Heizverhalten der bisherigen Bewohner.

Ausgestellt wird er für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Wer eine Immobilie in kommerziellen Medien inseriert und einen Energieausweis besitzt, muss in der Anzeige unter anderem die Art des Ausweises und den Endenergiebedarf angeben (§ 87 GEG).

Für die Finanzierung ist die Effizienzklasse bares Geld wert: Mehrere Banken geben Zinsrabatte für Gebäude der Klassen A oder A+, und die KfW-Förderung knüpft an energetische Standards an.

Mehr dazu: zum passenden Ratgeber.

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