Finanzlexikon
Erhaltungsrücklage
Erhaltungsrücklage: Gemeinsam angespartes Geld einer Eigentümergemeinschaft für künftige Reparaturen am Gebäude.
Zur ordnungsmäßigen Verwaltung gehört die Ansammlung einer angemessenen Erhaltungsrücklage (§ 19 Absatz 2 Nummer 4 WEG). Sie wird über das monatliche Hausgeld aufgebaut und finanziert größere Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum, etwa Dach, Fassade oder Heizung.
Vor dem Kauf einer Eigentumswohnung lohnt der Blick in die Protokolle der Eigentümerversammlungen und in die Jahresabrechnung: Eine dünne Rücklage bei anstehender Sanierung bedeutet eine Sonderumlage – und die kann fünfstellig ausfallen. Rechnen Sie einen solchen Betrag in Ihre Finanzierungsplanung ein.
Mehr dazu: zum passenden Ratgeber.