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Finanzlexikon

Erschließungsbeitrag

Erschließungsbeitrag: Beitrag, den die Gemeinde für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen von den Grundstückseigentümern erhebt.

Nach § 127 Abs. 1 BauGB erheben die Gemeinden zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwands für Erschließungsanlagen einen Erschließungsbeitrag. Dazu zählen unter anderem zum Anbau bestimmte Straßen, Wohn- und Fußwege, Sammelstraßen sowie zugehörige Park- und Grünanlagen (§ 127 Abs. 2 BauGB).

Die Gemeinde trägt mindestens 10 vom Hundert des beitragsfähigen Aufwands selbst (§ 129 Abs. 1 Satz 3 BauGB); der Rest wird auf die Eigentümer verteilt. Ein noch offener Erschließungsbeitrag kann den Kaufpreis eines Baugrundstücks um einen fünfstelligen Betrag verteuern.

Mehr dazu: zum passenden Ratgeber.

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