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Finanzlexikon

Fahrzeugeinzelbesteuerung

Fahrzeugeinzelbesteuerung: Umsatzbesteuerung eines im EU-Ausland gekauften Neufahrzeugs durch den privaten Käufer selbst.

Der Erwerb eines neuen Fahrzeugs ist auch für Privatpersonen ein innergemeinschaftlicher Erwerb; die Umsatzsteuer fällt im Bestimmungsland an (§ 1b Abs. 1 UStG). Neu ist ein Landfahrzeug bei höchstens 6.000 Kilometern oder einer Erstinbetriebnahme vor höchstens sechs Monaten (Abs. 3).

Die Steueranmeldung ist bis zum zehnten Tag nach Entstehung der Steuer abzugeben; an diesem Tag ist sie auch fällig (§ 18 Abs. 5a UStG).

Mehr dazu: zum passenden Ratgeber.

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