Kreditrechner
Beispielrechnung ohne Gewähr. Tatsächliche Konditionen hängen von Bonität, Anbieter und Laufzeit ab.
Derselbe Wagen kostet in den Niederlanden, Polen oder Spanien oft mehrere Tausend Euro weniger. Die Rechnung geht aber nur auf, wenn man zwei Dinge einplant, die beim Inlandskauf nicht vorkommen: die Umsatzsteuer und die Frage, womit die Bank eigentlich besichert wird.
Die Sechs-Monats-Grenze entscheidet über die Umsatzsteuer
Maßgeblich ist § 1b UStG. Danach ist der Erwerb eines neuen Fahrzeugs auch für Privatpersonen ein innergemeinschaftlicher Erwerb – die Umsatzsteuer fällt also im Bestimmungsland an, nicht im Kaufland. Und „neu“ ist enger definiert, als die meisten erwarten:
| Ein Landfahrzeug gilt als neu, wenn | |
|---|---|
| die Laufleistung | nicht mehr als 6.000 Kilometer beträgt |
| oder die erste Inbetriebnahme | nicht mehr als sechs Monate zurückliegt |
Das oder ist entscheidend: Ein zehn Monate alter Wagen mit 4.000 Kilometern ist umsatzsteuerlich neu. Ein drei Monate alter mit 20.000 Kilometern ebenfalls. Erst wenn beide Grenzen überschritten sind, handelt es sich um einen Gebrauchtwagen – dann bleibt es bei der Umsatzsteuer des Verkaufslands, und in Deutschland fällt nichts mehr an.
Als Fahrzeug im Sinne der Vorschrift gelten motorbetriebene Landfahrzeuge mit mehr als 48 Kubikzentimetern Hubraum oder mehr als 7,2 Kilowatt Leistung – Motorräder also eingeschlossen.
Die Zehn-Tage-Falle
Bei einem Neufahrzeug greift die Fahrzeugeinzelbesteuerung. Nach § 18 Abs. 5a UStG müssen Sie spätestens bis zum zehnten Tag nach Entstehung der Steuer eine Steueranmeldung abgeben und die Steuer selbst berechnen – und sie ist an diesem zehnten Tag auch fällig.
Das ist kein Formalismus, sondern ein Liquiditätsproblem. Rechenbeispiel für einen Neuwagen aus Polen:
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Kaufpreis netto (steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung) | 28.000,00 Euro |
| deutsche Umsatzsteuer 19 % | 5.320,00 Euro |
| Überführung, Kurzzeitkennzeichen, Zulassung (Richtwert) | 600,00 Euro |
| Gesamtaufwand | 33.920,00 Euro |
Die 5.320,00 Euro müssen binnen zehn Tagen beim Finanzamt sein – zu einem Zeitpunkt, zu dem das Fahrzeug häufig noch nicht zugelassen und die Zulassungsbescheinigung Teil II noch nicht bei der Bank ist. Wer nur den Nettopreis finanziert, steht genau hier.
Warum die Finanzierung anders aussieht
Beim Inlandskauf finanziert meist die Bank des Händlers, das Fahrzeug wird sicherungsübereignet und die Zulassungsbescheinigung Teil II wandert zur Bank. Beim Auslandskauf fällt diese Kette auseinander:
| Kauf in Deutschland | Kauf im EU-Ausland | |
|---|---|---|
| Finanzierungsweg | Händler- oder Autobank | meist freier Ratenkredit der Hausbank |
| Sicherheit | Sicherungsübereignung, Brief bei der Bank | häufig keine – Blankokredit |
| Zinssatz | oft subventioniert | regulärer Ratenkreditzins |
| Verbundener Vertrag | ja | nein |
| Auszahlung | direkt an den Händler | auf Ihr Konto, Sie zahlen selbst |
Die vierte Zeile ist die folgenreichste. Ohne verbundenen Vertrag gibt es keinen Einwendungsdurchgriff: Ist der Wagen mangelhaft, müssen Sie die Raten trotzdem weiterzahlen und sich getrennt mit dem Verkäufer auseinandersetzen – im Ausland, in dessen Sprache und vor dessen Gerichten. Worin der Unterschied genau liegt, steht unter Auto mangelhaft, Finanzierung läuft.
Rechnen Sie deshalb nicht Kaufpreis gegen Kaufpreis, sondern Gesamtkosten gegen Gesamtkosten – einschließlich des höheren Zinssatzes. Bei 28.000 Euro über 60 Monate macht ein Unterschied von zwei Prozentpunkten rund 1.500 Euro aus; rechnen Sie Ihre Variante mit dem Autokredit-Rechner durch. Ein Preisvorteil von 3.000 Euro schrumpft dadurch schnell auf die Hälfte.
Papiere und Zulassung
- COC-Papier (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) verlangen. Ohne es wird die Zulassung in Deutschland zur Einzelabnahme – teuer und langwierig.
- Zulassungsbescheinigung Teil II des Herkunftslands und, bei Gebrauchten, die Abmeldebescheinigung.
- Kaufvertrag mit Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Erstzulassungsdatum und Kilometerstand – das sind genau die Angaben, die über die Umsatzsteuer entscheiden.
- Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen für die Überführung, inklusive passender Versicherung.
- Steueranmeldung beim eigenen Finanzamt innerhalb von zehn Tagen, falls das Fahrzeug neu im Sinne des § 1b UStG ist.
- Zulassung erst danach – die Zulassungsstelle verlangt den Nachweis der Umsatzsteuerzahlung.
Wann sich der Auslandskauf rechnet – und wann nicht
- Dafür spricht ein echter Preisvorteil bei identischer Ausstattung, ein Händler mit deutschsprachigem Vertrag und EU-Neuwagenstatus, sowie vorhandene Liquidität für die Umsatzsteuer.
- Dagegen spricht ein Gebrauchtwagen von privat – dort gibt es weder Gewährleistung noch eine Finanzierung mit Sicherheit –, eine Ausstattung, die vom deutschen Markt abweicht, und jede Konstellation, in der die Garantie des Herstellers nicht lückenlos europaweit gilt.
- Besonders prüfen sollten Sie Elektrofahrzeuge: Ladeanschluss, Software-Region und Garantiebedingungen unterscheiden sich teils je Markt – dazu E-Auto finanzieren.
Beim Händlerkauf innerhalb der EU gilt die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren; durchsetzen müssen Sie sie allerdings am Sitz des Verkäufers. Das Europäische Verbraucherzentrum hilft dabei kostenlos. Bei Privatkäufen wird die Gewährleistung regelmäßig ausgeschlossen – dann tragen Sie jedes Risiko allein.
Versicherung und Sicherheiten nicht vergessen
Finanziert die Bank ohne Sicherungsübereignung, verlangt sie dafür oft einen Zinsaufschlag – verlangt aber umgekehrt auch keine Vollkasko. Das ist kein Vorteil: Bei einem Totalschaden bleibt der Kredit bestehen, während das Fahrzeug weg ist. Rechnen Sie die Vollkasko und gegebenenfalls eine GAP-Versicherung deshalb freiwillig ein.
Wo die Zulassungsbescheinigung Teil II am Ende liegt, klären Sie vor der Auszahlung – dazu Fahrzeugbrief bei Finanzierung. Und vergleichen Sie den freien Ratenkredit sauber gegen das, was eine deutsche Händlerfinanzierung oder ein regulärer Autokredit kosten würde. Oft ist der Inlandskauf mit subventioniertem Zins unterm Strich die günstigere Lösung – trotz höheren Listenpreises.
Nach der Zulassung in Deutschland fällt die laufende Steuer an: Kfz-Steuer berechnen.
Die Differenzbesteuerung setzt eine Lieferung im Gemeinschaftsgebiet voraus – mehr unter Differenzbesteuerung.
Häufige Fragen
Muss ich beim Autokauf im EU-Ausland deutsche Umsatzsteuer zahlen?
Bei einem neuen Fahrzeug ja. Nach § 1b UStG ist der Erwerb eines neuen Fahrzeugs auch für Privatpersonen ein innergemeinschaftlicher Erwerb; die Steuer fällt im Bestimmungsland an. Bei einem Gebrauchtwagen bleibt es dagegen bei der Umsatzsteuer des Verkaufslands.
Wann gilt ein Auto als neu?
Wenn es nicht mehr als 6.000 Kilometer zurückgelegt hat oder die erste Inbetriebnahme nicht mehr als sechs Monate zurückliegt. Es genügt also eines der beiden Kriterien – ein zehn Monate alter Wagen mit 4.000 Kilometern ist umsatzsteuerlich neu.
Bis wann muss die Steuer gezahlt werden?
Bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Tages, an dem die Steuer entstanden ist. Bis dahin ist nach § 18 Abs. 5a UStG auch die Steueranmeldung abzugeben, in der Sie die Steuer selbst berechnen. Planen Sie diesen Betrag in die Finanzierung ein.
Finanzieren deutsche Banken einen Auslandskauf?
In der Regel nur als freien Ratenkredit, nicht über eine Händler- oder Autobank. Damit entfällt meist die Sicherungsübereignung, der Zins ist höher als bei subventionierten Inlandsangeboten, und die Auszahlung erfolgt auf Ihr Konto.
Was bedeutet das für meine Rechte bei Mängeln?
Ohne verbundenen Vertrag gibt es keinen Einwendungsdurchgriff nach § 359 BGB. Sie müssen die Raten weiterzahlen und sich getrennt mit dem Verkäufer auseinandersetzen – am Sitz des Verkäufers. Beim Händlerkauf in der EU gilt immerhin die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren.
Welche Papiere brauche ich?
Das COC-Papier als EG-Übereinstimmungsbescheinigung, die Zulassungsbescheinigung Teil II des Herkunftslands, bei Gebrauchten die Abmeldebescheinigung, einen Kaufvertrag mit Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Erstzulassungsdatum und Kilometerstand sowie ein Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen für die Überführung.
Lohnt sich der Auslandskauf überhaupt?
Nur wenn der Preisvorteil die höheren Finanzierungskosten, Überführung und Zulassung übersteigt. Zwei Prozentpunkte mehr Zins kosten bei 28.000 Euro über 60 Monate rund 1.500 Euro. Rechnen Sie Gesamtkosten gegen Gesamtkosten, nicht Listenpreis gegen Listenpreis.
Quellen
- § 1b UStG – Innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge (abgerufen am 05.10.2026) – Bundesministerium der Justiz
- § 18 UStG – Besteuerungsverfahren, Abs. 5a Fahrzeugeinzelbesteuerung (abgerufen am 05.10.2026) – Bundesministerium der Justiz
- § 359 BGB – Einwendungen bei verbundenen Verträgen (abgerufen am 05.10.2026) – Bundesministerium der Justiz

