Finanzlexikon
Gesamtschuldner
Gesamtschuldner: Mehrere Schuldner, von denen jeder die ganze Leistung schuldet, der Gläubiger sie aber nur einmal verlangen kann.
Der Gläubiger kann die Leistung nach seinem Belieben von jedem Schuldner ganz oder teilweise fordern; bis zur vollständigen Erfüllung bleiben alle verpflichtet (§ 421 BGB).
Im Innenverhältnis haften Gesamtschuldner zu gleichen Anteilen, soweit nichts anderes bestimmt ist; wer zahlt, erwirbt den Ausgleichsanspruch gegen die übrigen (§ 426 BGB). Mitantragsteller eines Kredits sind typische Gesamtschuldner.
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