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Finanzlexikon

Grundbuch

Grundbuch: Amtliches Register beim Amtsgericht über Grundstücke, Eigentümer, Lasten und Grundpfandrechte.

Das Grundbuch besteht aus Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen: Eigentümer (I), Lasten und Beschränkungen wie Wegerechte oder Nießbrauch (II) sowie Grundschulden und Hypotheken (III).

Eigentum an einer Immobilie geht erst mit der Eintragung im Grundbuch über. Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt.

Mehr dazu: zum passenden Ratgeber.

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