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Grundbuch: Aufbau, Einsicht und Bedeutung beim Immobilienkauf

Was im Grundbuch steht, wie Bestandsverzeichnis und die drei Abteilungen aufgebaut sind, wer Einsicht nehmen darf und worauf Käufer und Banken achten.

Aufbau des Grundbuchs

Teil Inhalt Worauf achten
Aufschrift Amtsgericht, Grundbuchbezirk, Blattnummer richtiges Objekt?
Bestandsverzeichnis Flurstück, Größe, Lage, Wirtschaftsart; bei Wohnungen der Miteigentumsanteil Übereinstimmung mit Exposé und Teilungserklärung
Abteilung I Eigentümer und Grund des Erwerbs Ist der Verkäufer eingetragen?
Abteilung II Lasten und Beschränkungen: Wegerecht, Leitungsrecht, Nießbrauch, Wohnrecht, Vorkaufsrecht, Vormerkungen, Zwangsversteigerungsvermerk Einschränkungen der Nutzung, Wertminderung
Abteilung III Grundpfandrechte: Grundschulden, Hypotheken Löschung vor Übergabe vereinbaren

Rang: Warum die Reihenfolge wichtig ist

Mehrere Rechte stehen in einem Rangverhältnis (§ 879 BGB). Bei einer Zwangsversteigerung werden vorrangige Rechte zuerst bedient. Banken verlangen deshalb in der Regel eine Grundschuld an erster Rangstelle. Vorrangige Rechte in Abteilung II wie ein lebenslanges Wohnrecht können eine Finanzierung erschweren.

Das Grundbuch beim Immobilienkauf

  1. Vor dem Notartermin: aktuellen Auszug über den Notar oder Makler anfordern und prüfen.
  2. Kaufvertrag: Der Notar beurkundet Kaufvertrag und Auflassung (§ 925 BGB).
  3. Auflassungsvormerkung: Sie sichert Ihren Anspruch und verhindert, dass der Verkäufer anderweitig verfügt (§ 883 BGB).
  4. Finanzierungsgrundschuld: Eintragung zugunsten Ihrer Bank, oft noch vor der Umschreibung.
  5. Kaufpreiszahlung: nach Fälligkeitsmitteilung des Notars.
  6. Eigentumsumschreibung: Erst mit der Eintragung in Abteilung I sind Sie Eigentümer (§ 873 BGB).

Wer darf ins Grundbuch schauen?

Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 GBO). Das haben zum Beispiel Eigentümer, Kaufinteressenten in konkreten Verhandlungen mit Zustimmung des Eigentümers, Gläubiger sowie Notare und Banken. Neugier reicht nicht.

Kosten

Leistung Kosten
Einsicht beim Grundbuchamt kostenfrei
Einfacher Ausdruck 10 €
Amtlicher Ausdruck 20 €
Notar und Grundbuch beim Kauf (inkl. Grundschuld) als Faustregel rund 1,5 bis 2 % des Kaufpreises

Alle Kaufnebenkosten im Überblick finden Sie unter Wohnung finanzieren und Wie viel Haus kann ich mir leisten?

Häufige Fragen

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Die Einsicht beim Grundbuchamt ist kostenfrei. Für einen einfachen Ausdruck fallen 10 Euro an, für einen amtlichen (beglaubigten) Ausdruck 20 Euro nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz.

Wie lange dauert die Eigentumsumschreibung?

Das hängt vom Grundbuchamt ab und davon, wann Grunderwerbsteuer bezahlt und die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts erteilt ist. Mehrere Wochen bis einige Monate sind üblich.

Muss eine alte Grundschuld gelöscht werden?

Nein, eine nicht mehr valutierte Grundschuld kann stehen bleiben und später für einen neuen Kredit genutzt werden. Beim Verkauf verlangen Käufer aber meist die Löschung. Dafür braucht es die Löschungsbewilligung der Bank.

Quellen

  1. § 12 GBO – Grundbucheinsicht – Bundesministerium der Justiz
  2. § 873 BGB – Erwerb durch Einigung und Eintragung – Bundesministerium der Justiz
  3. § 879 BGB – Rangverhältnis mehrerer Rechte – Bundesministerium der Justiz
  4. § 883 BGB – Voraussetzungen und Wirkung der Vormerkung – Bundesministerium der Justiz
  5. § 925 BGB – Auflassung – Bundesministerium der Justiz
  6. Anlage 1 GNotKG – Kostenverzeichnis – Bundesministerium der Justiz
Björn Rohde

Autor:in

Björn Rohde

Immobilienkaufmann · Gelernter Immobilienkaufmann

Als gelernter Immobilienkaufmann mit 20 Jahren Erfahrung kenne ich den Immobilienmarkt und die damit verbundenen finanziellen Fragen aus der Praxis. Bei kreditfrage.com teile ich mein Fachwissen, um Themen rund um Immobilien, Finanzierung…

Stefan Tietz

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Stefan Tietz

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht · Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht verfüge ich über 25 Jahre Erfahrung mit rechtlichen Fragestellungen rund um Banken, Finanzierungen und Kapitalanlagen. Bei kreditfrage.com bringe ich meine juristische Expertise ein, um komplexe rechtliche…

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