Finanzlexikon
Teilungserklärung
Teilungserklärung: Erklärung, mit der ein Grundstück in Wohnungseigentum aufgeteilt wird.
Der Eigentümer eines Grundstücks kann gegenüber dem Grundbuchamt erklären, dass er das Eigentum in Miteigentumsanteile teilt, mit denen jeweils Sondereigentum verbunden ist (§ 8 WEG). Erst dadurch entstehen einzelne Eigentumswohnungen.
Die Teilungserklärung legt fest, was Sondereigentum ist und was Gemeinschaftseigentum bleibt – etwa Dach, Treppenhaus, Fassade oder Fenster. Sie regelt außerdem Nutzungsrechte an Stellplätzen, Kellern und Gärten sowie den Verteilungsschlüssel für Kosten.
Vor dem Kauf einer Eigentumswohnung sollten Sie die Teilungserklärung samt Aufteilungsplan lesen: Dort steht, wofür Sie später mitzahlen und was Sie ohne Beschluss der Gemeinschaft verändern dürfen.
Mehr dazu: zum passenden Ratgeber.